TIERSCHUTZ-HUNDEVERORDNUNG
Sonderregelung für Arbeitshunde sinnvoll
Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hat ein Schreiben an die für den Tierschutz zuständigen Landesminister wie auch die Ministerpräsidenten gerichtet, um doch noch eine pragmatische Anwendung der Tierschutz- Hundeverordnung zu erreichen.
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Das Thema wurde zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses im Bundesrat behandelt. Leider wurden bislang nur wenige der Änderungswünsche des Berufsstandes vom Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL) aufgegriffen. Hauptkritikpunkte waren die geforderte Schutzhütte, was für den Einsatz von Herdenschutzhunde kontraproduktiv ist. Auch wenn diese Hütte nicht mehr erforderlich ist, bedarf es weiterhin des Witterungsschutzes. Auch der sicherzustellende räumliche Abstand der Herdenschutzhunde vor den stromführenden Nachtpferchen, der auch in Ausnahmefällen immer noch 4 m betragen muss, ist ein Kritikpunkt seitens der VDL. Sinnvoller, so die VDL, wäre eine Sonderregelung für Arbeitshunde generell, zu denen Polizeihunde, Lawinenhunde aber auch Hüte-,...
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