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Nordrhein-Westfalen

Keine Entnahme von "Gloria"

Mit Unverständnis reagiert der Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 6. Mai 2021, den Kreis Wesel nicht auf die Entnahme der Wölfin GW954f – landläufig als „Gloria“ bekannt – zu verpflichten.

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Das Gericht wies damit die Klage eines betroffenen Schäfers aus Hünxe ab.

Erst im Januar hatte das Düsseldorfer Landwirtschaftsministerium mitgeteilt, dass es im betreffenden Wolfsgebiet Schermbeck seit 2018 zu 56 Vorfällen mit insgesamt 111 getöteten Weidetieren gekommen war - mit wenigen Ausnahmen konnten die Übergriffe der zugewanderten Wölfin zugeordnet werden.

In mindestens 4 Fällen wurde dabei ein nach den Empfehlungen des Bundes ausreichender Herdenschutz überwunden.

Entnahme übergriffiger Wölfe nicht möglich

Mit dem Richterspruch stellt sich für den RLV die Frage, unter welchen Bedingungen eine Entnahme von Wölfen, die sogar geschützte Herden angreifen und Weidetiere reißen, überhaupt möglich sein soll. Während das Bundesnaturschutzgesetz bereits im vergangenen Jahr gelockert wurde, werden übergriffige Wölfe in der Realität letztlich doch nicht entnommen.

Ein ständiges „Aufrüsten“ bei den Schutzmaßnahmen kann dagegen aus Sicht des Verbandes keine Lösung sein. Insbesondere Herdenschutzhunde sind nicht für jedermann geeignet, in den falschen oder zu unerfahrenen Händen können die meist kräftigen Tiere schnell gefährlich werden.

Akzeptanz für den Wolf in Gefahr

Als Offenbarungseid wertet der RLV zudem Empfehlungen von Seiten des organisierten Naturschutzes, Weidetiere während der Nachtzeit aufzustallen – es käme damit wie befürchtet: Der Wolf treibt die Tiere in den Stall.

Die Förderung von Präventionsmaßnahmen und eine schnelle Entnahme auffälliger Wölfe müssen vielmehr „zwei Seiten einer Medaille“ sein.

Unterbleiben hier Konsequenzen, wird die Akzeptanz für den Wolf weiter schwinden. 

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