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Niedersachsen

Zweite Entnahme eines Wolfs innerhalb eines Monats

Nachdem bereits am 11. Februar 2021 im Bereich Löningen ein Wolf aufgrund einer Ausnahmegenehmigung entnommen wurde, erfolgte am letzten Februarwochenende 2021 die zweite legale Entnahme eines Wolfes in Niedersachsen, diesmal im Landkreis Uelzen.
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Auf Grundlage einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung hat in der Nacht von Freitag auf Samstag im Raum Ebstorf – dem Geltungsbereich der Genehmigung – eine durch den Landkreis Uelzen bestimmte zur Jagd befugte Person einen Wolf erlegt, berichtet der Landkreis Uelzen.

Zu der Ausnahmegenehmigung hatten zahlreiche Risse verbunden mit der mehrfachen Überwindung von Herdenschutzmaßnahmen wie elektrifizierten Zäunen und auch Herdenschutzhunden geführt, die dem Rüden des Rudels mit der Kennung GW1027m zuzuordnen sind. Auch ein Deichschäfer war hier betroffen. Dabei ist ein Gesamtschaden von über 70.000 Euro entstanden. Kritisch dabei ist auch, dass die Leittiere ihr Wissen zur Überwindung etwa der Zäune an ihre Nachkommen weitergeben. Das Territorium des Rudels umfasst die Gemeinden Ebstorf, Hanstedt, Natendorf, nördlich der B71 gelegene Teile der Gemeinden Eimke und Wriedel sowie das Gebiet westlich der Straßenverbindung von der B71 über Linden, Stadorf und Schwienau nach Melzingen.

Der Kadaver wurde routinemäßig vom NLWKN geborgen. Eine genetische Untersuchung durch das „Senkenberg-Institut“ zur Identifizierung des Wolfs wurde eingeleitet. Diese Untersuchung wird Auskunft darüber geben, ob es sich bei dem geschossenen weiblichen Tier um die Fähe des gesuchten Rüden mit der Kennung GW1027m aus dem Ebstorfer Rudel handelt.

Genehmigung vorerst ausgesetzt

Die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des genannten Rüden GW1027m wurde vom Landkreis Uelzen erteilt. Da das Tier keine auffälligen individuellen Merkmale aufweist und damit eine sichere Identifizierung des Wolfs-Individuums bei Vollzug im Gelände nicht zweifelsfrei möglich ist, kann – wie gesetzlich vorgesehen (§ 45a BNatSchG) – eine Identifizierung nur über den räumlich-zeitlichen Zusammenhang in Anknüpfung an die Schadensereignisse erfolgen.

Die Genehmigung gilt bis zum 30. Juni 2021, der Vollzug ist mit dieser Entnahme ausgesetzt. Sollte es zu weiteren Rissen kommen, wird eine sorgfältige Prüfung zur Wiederaufnahme des Vollzugs vorgenommen. Die Geltungsdauer einer früheren im April 2020 erteilten ersten Genehmigung war bereits am 30. Juni 2020 ohne die Entnahme eines Wolfes abgelaufen.

Kommentar von Minister Lies

Der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies kommentiert die vom Landkreis Uelzen bekannt gegebene Entnahme eines Wolfes wie folgt: „Am Wochenende wurde auf Basis einer Ausnahmegenehmigung des Landkreises ein Wolf auf dem Territorium des Ebstorfer Rudels erlegt. Die kontrollierte, konsequente Entnahme einzelner Tiere aus besonders auffällige Rudeln durch die öffentliche Hand ist für mich der richtige Weg. Denn eine solche Ausnahmegenehmigung erfolgt immer nach sehr sorgfältiger Prüfung und sie erfolgt nur, wenn diese verhältnismäßig ist. Die Alternative wäre, dass verzweifelte Weidetierhalter im Zweifel irgendwann selbst zum Gewehr greifen. Soweit darf es nicht kommen. Ein Leben mit dem Wolf bedeutet, dass wir eben auch damit leben lernen, dass immer wieder einzelne Tiere durch den Staat kontrolliert und nach sorgsamer Prüfung entnommen werden.“

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