DÜNGEVERORDNUNG
Umsetzung in den Bundesländern
Die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) hatte eine Abfrage an die Mitgliedsver-bände gestellt, wie die Düngeverordnung in den einzelnen Bundesländern interpretiert wird. Immer wieder wird von Problemen berichtet, dass die Überweidung mit Schafherden nicht oder nur unter bestimmten Bedingungen zulässig sei, was letztendlich auch zur Ablehnung einer Beweidung von Winterfutterflächen führen könnte.
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Für die Umsetzung der Düngeverordnung sind die Länder zuständig. Daher waren diese Abfrage und die Zu-sammenstellung der verschiedenen Auslegungen wichtig. Teilweise haben die Bundesländer gute Wege gefunden, damit umzugehen. In Bundesländern, in denen Verbesserungen nötig ist, wird hoffentlich der Input aus den anderen Bundesländern weiterhelfen, um Forderungen auf Landesebene zu stellen - im Sinne von: "im Bundesland xy wird es besser gemacht, daran sollte sich unsere Landesregierung orientieren."
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