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Niedersächsische Wolfsverordnung

NABU reicht Beschwerde gegen Wolfsverordnung bei der EU ein

Der NABU hat am Dienstag, dem 5. Januar 2021, eine Beschwerde gegen die Wolfsverordnung des Landes Niedersachsen bei der EU-Kommission in Brüssel eingereicht. Die im November 2020 erlassene Verordnung verstoße angeblich gegen den Artenschutz. Dazu hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz Stellung bezogen.
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Nachdem der NABU Niedersachsen mehrfach vor Gericht mit seinen Vorwürfen gegen die Wolfspolitik des Landes gescheitert ist, werde nun der Versuch unternommen, per Beschwerde bei der EU-Kommission die eigenen Vorstellungen von Artenschutz durchzusetzen, informiert das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz in einer Pressemitteilung am 5. Januar 2021.

Minister Olaf Lies dazu: „Die niedersächsische Wolfsverordnung hält sich in allen Punkten an das Bundesnaturschutzgesetz und damit auch an die FFH-Richtlinie. Dazu gehört neben der strengen Überwachung des günstigen Erhaltungszustands auch die Prüfung zumutbarer Alternativen zum Abschuss. Es geht dabei keineswegs um die Etablierung wolfsfreier Zonen, sondern lediglich um die Entnahme derjenigen Wölfe, die in der Kulturlandschaft Niedersachsens die größte Gefahr für die Akzeptanz und damit die langfristige Überlebensfähigkeit der Art darstellen.“

„Wenn der NABU behauptet, Niedersachsen stelle sich nicht den Herausforderungen der Koexistenz mit dem Wolf, verkennt er offenbar die beträchtlichen finanziellen Anstrengungen zum Herdenschutz, von denen u. a. auch das NABU-eigene Herdenschutzprojekt profitiert. Insgesamt hat Niedersachsen angesichts von mittlerweile 35 Rudeln im vergangenen Jahr Herdenschutzmaßnahen in Höhe von über 5 Millionen Euro gefördert“, so Lies weiter.

„Der NABU hatte im Rahmen der Verbändeanhörung Gelegenheit, die Wolfsverordnung mit konstruktiven Vorschlägen zu bereichern. Diese blieben jedoch weitgehend aus, da man beim NABU dem Erhalt der Weidetierhaltung und den von ihr abhängigen, geschützten Arten offenbar weniger Bedeutung beimisst als dem bedingungslosen Schutz auch noch des problematischsten Einzelwolfes.“

Kritik des NABU

Nach Ansicht des NABU weiche Niedersachsen mit seiner Verordnung weit von Beispielen anderer Bundesländer sowie vom EU-Recht ab. Dr. Holger Buschmann, Landesvorsitzender des NABU Niedersachsen, sagte dazu: „Wir sehen uns zu diesem Schritt gezwungen, da alle wohlgemeinten Appelle in Richtung Politik, sich auf fachlicher Grundlage mit dem Thema Wolf zu beschäftigen, sang- und klanglos verklungen sind. Nun wird sich die EU mit der Niedersächsischen Wolfsverordnung beschäftigen."

Ein Aspekt der Beschwerde ist die in der Verordnung enthaltene Sonderregelung für den zumutbaren Herdenschutz bei Deichen und anderen Hochwasserschutzmaßnahmen. Nach Ansicht des NABU ließen sich auch an Deichen zumutbare Herdenschutzmaßnahmen durchführen, erklärt Buschmann. Weiterhin kritisiert der Naturschutzbund das auf Niedersachsen bezogene Verfahren zur Beurteilung des Erhaltungszustandes der Wolfspopulation.

Konsequenzen für Niedersachsen?

Die Beschwerde des NABU hat zunächst keine Konsequenzen, informierte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz auf Nachfrage der Schafzucht-Redaktion. Sie sei ein Instrument, mit dem EU-Bürger die Überprüfung behördlichen Handels in den Mitgliedsstaaten bei EU-Kommission anstoßen können. Die Kommission prüft auf die Beschwerde, ob das gerügte Verhalten gegen EU-Recht verstößt. Kommt die Kommission zu dem Schluss, dass die Beschwerde begründet ist, leitet sie daraufhin ein formelles Verfahren gegen das betreffende Land ein.

Daher hat die Beschwerde keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit der Niedersächsischen Wolfsverordnung.

Landvolk: Wolfsabschuss einzige Möglichkeit, Ausbreitung einzudämmen

Die EU-Beschwerde des NANU gegen die niedersächsische Wolfsverordnung ist ein Schlag ins Gesicht eines jeden Weidetierhalters in Niedersachsen, ist Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers der Meinung. „Die einzige Spezies, die hier geschützt wird, ist der Wolf, dessen Bestand über das erträgliche Maß in Niedersachsen hinausgeht. Alle durch ihn betroffenen Tierarten sowie der Naturschutz an sich als auch die wirtschaftliche Existenz der Weidetierhalter werden für diese romantische Vorstellung einer alltagstauglichen Koexistenz geopfert“, so Ehlers.

Die gemeldeten Zahlen des Wolfmonitorings der Nutztierrisse sprechen für sich: 2018/19 gab es 161 Übergriffe mit 420 getöteten Tieren, 2019/20 waren es 243 Übergriffe mit 1087 toten Tieren.

Aus Sicht des Landvolks und der Weidetierhalter ist es eben nicht möglich, Schaf-, Ziegen- und weitere Weidetierherden wolfssicher einzuzäunen. „Das vergangene Jahr hat doch eindeutig gezeigt, dass die Risszahlen trotz Einzäunung in die Höhe schnellten“, führt Ehlers aus. Wolfsfreie Zonen seien an der Küste ein Muss, die nur mit Abschussquoten zum Erreichen des günstigen Erhaltungszustands erlangt werden können. „Andernfalls ist naturnaher Küsten-, Deich- und Landschaftsschutz mit Weidetieren nicht möglich."

 

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