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Niedersachsen

Neue Wolfsverordnung in Kraft

In Niedersachsen ist ein neue Wolfsverordnung in Kraft. Sie enthält Regelungen, wie im Grundsatz mit problematischen Wölfen umgegangen wird (z. B. Verscheuchen, Vergrämen, Entnahme), schließt dabei aber eine Einzelfallbetrachtung nicht aus. Die Verordnung gilt seit dem 20. November 2020.
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Colourbox.de / Volodymyr Burdyak
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Um auf der einen Seite dem Artenschutz und auf der anderen Seite den Weidetierhaltern gerecht zu werden, hat das Niedersächsische Umweltministerium eine „Wolfsverordnung“ erarbeitet. „Niedersachsen steht zum Schutz des Wolfes, aber auch die Weidetierhaltung ist ein nicht wegzudenkender wichtiger Teil unserer Kulturlandschaft - und das soll auch so bleiben”, stellt Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies klar.

„Management beim Wolf bedeutet natürlich Prävention durch Herdenschutz, aber am Ende auch die Wolfsentnahme wenn dies nicht ausreicht“, so Umweltminister Lies: „Ein Wolf, der ungeschützte Tiere reißt, wird alleine deswegen nicht entnommen. Weitere Faktoren müssen hinzukommen, bevor das letzte Mittel greift."

Zumutbarer Herdenschutz

Kern der Verordnung ist die Regelung der in Niedersachsen zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen. Denn bisherige pauschale Empfehlungen von 120 cm hohen Schutzelektrozäunen gegen Wölfe sind nicht in allen Fällen – zum Beispiel am Deich oder in der Heide – geeignet und zumutbar. Dem trägt die Verordnung Rechnung, indem die Zumutbarkeit den Gegebenheiten in Niedersachsen angepasst wurde.

„Wo Hüteschäfer über weiträumige Naturschutzflächen – wie in der Lüneburger Heide – ziehen, sind wolfsabweisende Zäune keine Option. Hier ist ein Schäfer, der seine Herde persönlich bewacht, ausreichend. Und Herdenschutzhunde, die ihre Heidschnucken beispielsweise auch gegen die Hunde verteidigen würden, verbieten sich“, erklärt Lies.

Herdenschutz am Deich

Dem Hochwasserschutz kommt bei der Abwägung des Wolfschutzes mit anderen Interessen ein besonderes Gewicht zu. An Deichen in Niedersachsen ist daher künftig die gute fachliche Praxis der Einzäunung von Schafen grundsätzlich ausreichend.

Minister Lies erklärt dazu: „Ohne die Beweidung von Deichen sind diese nicht zu sichern. Wenn Schäfer dort aufgrund zunehmender Wolfsangriffe aufgeben, sind viele Menschen der sehr realen Gefahr von Überschwemmungen ausgesetzt. Gleichzeitig können an Deichanlagen nicht beliebig hohe Stromzäune errichtet werden, um verirrte Wölfe abzuhalten. Am Deich hat der Wolf nichts zu suchen. Das heißt keinesfalls, dass ein durchziehender Wolf, der sich ein Schaf holt, gleich geschossen wird. Aber residente Wölfe, die im Bereich von Hochwasser-Schutzanlagen Schafe jagen oder reißen, können nicht toleriert werden.“

Rechtssicherheit für Jäger

Abgesehen von Regeln für die Weidetierhaltung werden mit der Wolfsverordnung auch Optionen definiert für den Fall, dass Wölfe sich Menschen annähern. Die für Vergrämungen oder Abschussgenehmigungen zuständigen Landkreise bekommen damit einen klaren Rahmen für ihre Entscheidungen. Minister Lies: „Wichtig ist die Verordnung nicht nur für Weidetierhalter, sondern auch für die Verantwortlichen vor Ort, die Maßnahmen prüfen, und für diejenigen Jäger, die sie umsetzen. Ihnen müssen wir Rechtssicherheit geben. Wenn Wölfe entnommen werden müssen, trifft das Land gemeinsam mit den unteren Naturschutzbehörden die notwendigen Entscheidungen.“

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