Herdenschutz: Übernahme laufender Kosten
- Veröffentlicht am
„Ich bin froh, dass es gelungen ist, die rechtlichen Hürden zu nehmen, um die finanzielle Beteiligung des Bundes an den entstehenden Mehrkosten sicher zu stellen, und wir nun die Weitetierhalter noch besser als bisher unterstützen können. Anträge für die neue Richtlinie können ab sofort gestellt werden“, informiert Brandenburgs Agrar-Umweltminister Axel Vogel.
Durch den Einsatz Brandenburgs hat der Bund den Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) um investive Maßnahmen sowie um laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf erweitert.
Ausschöpfung der Fördermöglichkeiten
In den vergangenen Monaten hatte das Landwirtschaftsministerium mit den Landnutzerverbänden, darunter besonders mit dem betroffenen Schafzuchtverband, und den Naturschutzverbänden intensiv über die Möglichkeiten zur Verbesserung von Präventionsmaßnahmen diskutiert. „Die nun veröffentlichte Landesrichtlinie schöpft die Fördermöglichkeiten, die der Bund in seinem Rahmenplan vorgegeben hat, vollständig aus. Die Umsetzung der Ziele im landesweiten Wolfsmanagementplan ist damit in einem wesentlichen Punkt vorangekommen,“ so Minister Axel Vogel.
Start im Januar 2021
Mit der Bewilligung von Anträgen wird ab Januar 2021 begonnen. Mit der Förderung der laufenden Betriebsausgaben für Herdenschutzhunde sowie des Erhalts der Funktionsfähigkeit der Weidezäune werden die zusätzlichen wolfsbedingten Mehraufwendungen der Tierhalter weitgehend ausgeglichen. „Wir hoffen, dass das dazu beitragen wird, die Akzeptanz gegenüber dem Wolf deutlich zu stärken“, so Axel Vogel.
Über die Förderrichtlinie werden auch Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor Biberschäden finanziert. Diese wird auch zukünftig in bewährter Weise fortgesetzt.
Weitere Informationen sowie Förderanträge findet man auf den Internetseiten des Ministeriums.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.