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BERUFSGENOSSENSCHAFT

Borreliose: Wanderschäfer zählen zur Risikogruppe

Wer viel in der freien Natur arbeitet, ist einem höhreren Risiko ausgesetzt, sich durch einen Zeckenstich mit Borreliose zu infizieren. Was beachtet werden muss, damit die Krankheit von den gesetzlichen Unfallversicherungsträger als Berufskrankheit anerkennt wird, erfahren Sie hier.
Veröffentlicht am
SVLFG
Die Ursache für Borreliose ist in der Regel ein Zeckenstich. Wer betroffen ist, leidet mitunter lebenslang an Folgeschäden bis hin zu einer Arbeits- oder Berufsunfähigkeit. Gut, wenn in einem solchen Fall eine Versicherung zumindest die finanziellen Belastungen abmildert.
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