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Schreiben an Angela Merkel

Schafhalter bitten Bundeskanzlerin um Hilfe

Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband (LSZV) Mecklenburg-Vorpommern hat sich jetzt mit der Bitte um Unterstützung an Bundeskanzlerin Angela Merkel gewandt, die direkt gewählte Bundestagsabgeordnete für Mecklenburg-Vorpommern ist.

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Nachdem der Bundesrat am 3. Juli 2020 zum wiederholten Male die Einführung einer gekoppelten Stützung für Weidetierhaltung von Schafen und Ziegen empfohlen hat, bittet der LSZV die Kanzlerin darum, dass die Bundesregierung und ihre Bundestagsfraktion diese Forderung unterstützt. Durch die fakultative gekoppelte Stützung in Höhe von 30 Euro würde sich Deutschland einer Regelung anschließen, wie es sie bereits in 22 Mitgliedstaaten der EU gibt und damit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung der Schaf- und Ziegenhaltung in Deutschland leisten.

Finanzielle Unterstützung

„Die Schaf- und Ziegenhalter stehen bei den landwirtschaftlichen Einkommen seit Jahren am unteren Ende. Jährliche Auswertungen verschiedener Betriebsberatungsunternehmen haben immer wieder gezeigt, dass die Einkommen mit einem Stundenlohn von zum Teil unter 6 Euro nicht ausreichen, um einen Betrieb zu erhalten und eine Familie zu ernähren“, so der Vorsitzende des Verbandes Jürgen Lückhoff. Nach dem Wegfall der Mutterschafprämie seien die Schafbestände in Deutschland zwischen 2006 und 2018 von 2,5 Mio. auf 1,5 Mio. Schafe gesunken.

Auch das europäische Parlament habe sich in seinem Bericht über die derzeitige Lage und die Zukunftsperspektiven der Schaf- und Ziegenhaltung in der EU dafür ausgesprochen, die gekoppelten Beihilfen für die Schaf- und die Ziegenhaltung bei der anstehenden Reform der GAP beizubehalten oder – nach Möglichkeit – aufzustocken. Damit soll verhindert werden, dass nicht noch mehr Betriebe in der EU aufgeben müssen.

Die Leistungen der Schafhaltung für die Biodiversität, den Naturschutz und die Sicherung der Deiche müssten anerkannt und angemessen honoriert werden, stellt der LSZV fest. Das von Gesellschaft und Politik geforderte Tierwohl werde durch die naturnahe Weidetierhaltung bereits seit Jahren gewährleistet.

Situation verschärft sich durch den Wolf

Zugleich stellt der Schaf- und Ziegenzuchtverband in seinem Schreiben an die Bundeskanzlerin fest, dass die kritische Situation durch die Rückkehr des Wolfes zusätzlich erheblich verschärft werde. Die im Frühjahr vom Bundesamt für Naturschutz vorgelegte Studie zur „Habitatmodellierung und Abschätzung der potenziellen Anzahl von Wolfsterritorien in Deutschland“ gehe von bis zu 1400 möglichen Wolfsterritorien aus. Bisher war man von 440 Territorien ausgegangen. Das würde heißen, aus den bisher schon über 1000 Wölfen in Deutschland könnten über 10000 werden. Damit wäre ein großer Teil der Weidetierhaltung in Deutschland gefährdet. Denn trotz der mit erheblichen finanziellen Aufwendungen betriebenen Präventionsmaßnahmen werde es keinen absoluten Schutz für Schafe, Ziegen, Rinder, Pferde und Gehegewild geben.

Lückhoff: „Wir können nicht aus jeder Streuobstwiese einen Hochsicherheitstrakt machen. Viele Möglichkeiten zum Schutz unserer Tiere sind bereits ausgereizt, da geht nicht mehr viel.“

In diesem Zusammenhang wird die Bundeskanzlerin und Abgeordnete aus Mecklenburg-Vorpommern gebeten, die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung vom Herbst 2017 weiterhin zu verfolgen. Darin heißt es, „wir werden die EU-Kommission auffordern, den Schutzstatus des Wolfs abhängig von seinem Erhaltungszustand zu überprüfen, um die notwendige Bestandsreduzierung herbeiführen zu können.“ Leider sei es bei der Verabschiedung der Änderungen zum Bundesnaturschutzgesetz versäumt worden, die FFH-Richtlinie 1:1 umzusetzen, um wenigstens eine eng begrenzte und selektive Entnahme des Wolfes zu ermöglichen.

Wolf in der FFH-Richtline umwidmen

Außerdem bittet der Schaf- und Ziegenzuchtverband darum, den Vorsitz der EURatspräsidentschaft zu nutzen, um gemeinsam mit den Mitgliedstaaten auf kürzere Intervalle bei der Prüfung des Erhaltungszustandes des Wolfes durch die EU hinzuwirken. Ebenso wichtig sei eine Umwidmung des Wolfes aus der Anlage IV in die Anlage V der FFH-Richtlinie sowie der entsprechenden Anlagen der Berner Konvention. Damit hätten Behörden mehr Auswahlmöglichkeiten bezüglich der Mittel, von denen sie Gebrauch machen dürfen, um Wolfspopulationen zu erhalten und zu verwalten. Letztlich sei es notwendig, zu einem aktuellen Austausch der Populationsstände in den Mitgliedstaaten, für Deutschland insbesondere mit Polen, zu kommen. Daraus würden sich die Angaben für den Erhaltungszustand des Wolfes und mögliche Handlungsoptionen ergeben.

Der LSZV-Vorsitzende betont im Schreiben an die Kanzlerin: „Alle vorgenannten Maßnahmen führen nicht zu einer Gefährdung des Erhaltungszustandes des Wolfes. Sie sind aber ein wesentlicher und notwendiger Beitrag, um auch zukünftig die Schaf- und Ziegenhaltung zu ermöglichen.“

 

 

 

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