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Niedersachsen

Hochwasserschutz und Wiesenvögel nicht dem Wolf opfern

Nach der jüngsten Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Bauen, Energie und Klimaschutz eine Verordnung für den Umgang mit Problemwölfen in Niedersachsen vorgelegt. Der Entwurf sei in die Ressortabstimmung gegangen und er hoffe, auch die Verbände möglichst schnell beteiligen zu können, sagte Umweltminister Olaf Lies am 12. Mai 2020 im Niedersächsische Landtag.
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Lies erklärte dazu, er wünsche sich – trotz unterschiedlicher Meinungen hier im Hause und teilweise unerträglichen Konflikten, die draußen ausgetragen werden rund um den Wolf, – eine sachliche Auseinandersetzung: "Es geht um darum, die Art Wolf zu schützen, nicht jedes Individuum. Wir wollen eine Lösung finden, wie Weidetierhaltung und der Schutz des Wolfes möglich ist. Wir können aber nicht das ganze Land einzäunen oder jedes Tier in den Stall sperren.“

Die Verordnung regelt insbesondere die in Niedersachsen zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen. Ausreichend geschützte Weidetiere sind eine Grundvoraussetzung, damit eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss problematischer Wölfe geprüft werden kann. „Die Bedingungen für die Zumutbarkeit unterscheiden sich jedoch stark“, so Minister Lies. „Auf Deichen oder in Naturschutzgebieten werden wir beispielsweise nicht flächendeckend hohe Zäune bauen. Gerade die Naturschutzflächen wie das Grünland in der Heide sind auf die extensive Beweidung angewiesen. Wir werden weder Hochwasserschutz noch Wiesenvögel dem Wolf opfern.“

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