Empfehlungen für das Scheren von Schafen in der Corona-Krise
Angesichts der Corona-Krise hat die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände e. V. (VDL) zusammen mit dem Verein Deutscher Schafscherer e. V. (VDS) folgende Empfehlungen für Schafscherer und Schäfereibetriebe veröffentlicht.
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Gebot der Stunde ist, alles Erforderliche durchzuführen, die Übertragung des Corona-Virus zu verhindern. Jeder und jede ist daher angehalten, seinen Teil dazu beizutragen.
Aus diesem Grunde empfehlen der Verein Deutscher Schafscherer e.V. (VDS) und die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) für die von der Bundesregierung festgelegte Zeit den Kontakt zu anderen Personen massiv einzuschränken. Daher sollten entsprechend Fristsetzung bis voraussichtlich 05. April 2020 keine Scheraufträge durchgeführt werden. Sofern die Zeit der Kontakteinschränkungen verlängert werden sollte, erhalten sie zeitnah weitere Empfehlungen.
Wenn dennoch eine Schur erforderlich sein sollte, sind folgende Hygienemaßnahmen mit dem Betrieb abgesprochen einzuhalten:
- Die Anzahl der auf dem Betrieb anwesenden Personen (Helfer, Zutreiber, Wollhandler, Scherer, Küchenpersonal etc.) müssen auf ein Minimum eingeschränkt werden. Hygienerichtlinien sind unbedingt einzuhalten.
- Das Scheren und Zutreiben der Schafe, Mahlzeiten einnehmen, Befüllen und Verbringen der Wollsäcke etc. sollte in Gruppengröße von maximal zwei Personen stattfinden. Zueinander ist ein Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Diese Gruppe sollte selbstverständlich keinerlei weitere soziale Kontakte, auch außerhalb Ihrer Tätigkeit, haben.
Das heißt als Konsequenz, dass immer nur zwei Schafscherer, die dauernd während der „Corona-Krise“ zusammenarbeiten, die Betriebe besuchen. Durch die Festlegung der Kleingruppen wird die Schur mehr Zeit in Anspruch nehmen.
So wichtig die Schafschur aus Tierschutzgründen auch ist. Dem Schutz der Bevölkerung ist ein höherer Stellenwert beizumessen. Ein Vergleich der durchaus wichtigen Schur mit Berufen, die das normale Leben und die ärztliche Versorgung sicherstellten wie z.B. Krankenpfleger, Altenpfleger etc. ist unangebracht. Großunternehmen wie VW, Daimler und Co. haben ebenfalls Ihre Produktion eingestellt. Die gesamten Gesellschaft zieht an einem Strang.
Über das Hilfs- und Konjunkturprogramm sollen Liquiditäts- und Direkthilfen, Nothilfeprogramm etc. gewährt werden, was für Unternehmen, Gewerbebetriebe sowie Soloselbstständige verfügbar werden soll. Auch soll die Grenze der de minimis Regelung von 25.000 € auf 50.000 € angehoben werden.