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LANDSCHAFTSPFLEGE

Immer mehr Wolfsrisse

Der Landesschaf- und Ziegenzuchtverband Mecklenburg-Vorpommern plädiert in einer Pressemitteilung an die zuständige Landesregierung, Wölfe bei Bedarf zügig entnehmen zu können. Das geänderte Bundesnaturschutzgesetz biete hierzu nun erweiterte Möglichkeiten. Konkret gemeint ist die neue Regel, dass sich Nutztierrisse keinem bestimmten Wolf eines Rudels zuordnen lassen oder dieser Wolf sich im Gelände nicht mit hinreichender Sicherheit von anderen Wölfen unterscheiden lässt.
Veröffentlicht am
shutterstock.com/ Lillian Tveit
In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage stellte die Landesregierung Ende Dezember fest, dass bis zum 24. November 2019 bei 41 Übergriffen durch Wölfe 150 Tiere getötet worden sind. Immer wieder werde in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass kein oder kein ausreichender Grundschutz vorhanden sei. Tatsache sei jedoch, dass von den 150 getöteten Tiere sich 63 in Beständen mit vorhandenem Grundschutz befanden. Darunter ein Bestand, der neben dem Grundschutz auch Herdenschutzhunde im Einsatz hatte.
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