BMEL LEGT VERORDNUNGSENTWURF VOR
Futterknappheit soll aufgefangen
Angesichts des witterungsbedingten Futtermangels hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) eine zweite Verordnung zur Änderung der Direktzahlungen- Durchführungsverordnung und der Agrarzahlungen-Verpflichtungsverordnung vorgelegt. Dieser Verordnung soll eine uneingeschränkte Futternutzung von Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke ermöglichen, die im Umweltinteresse genutzt werden. Die geplante Regelung sieht im Einzelnen vor.
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Die Bundesländer werden ermächtigt, allgemein oder im Einzelfall Gebiete mit witterungsbedingtem Futtermangel auszuweisen. Landwirte in diesen Gebieten können dann Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die im Umweltinteresse genutzt werden, über die sonst nur erlaubte Beweidung mit.
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