LANUV bestätigt weiteren Wolfsnachweis in der Städteregion Aachen
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Der betroffene Tierhalter wurde über das aktuelle Ergebnis informiert. Er kann über die Förderrichtlinie Wolf des Umweltministeriums eine Entschädigung für die gerissenen Tiere und weitere Kosten erhalten. Die aktuelle „Förderrichtlinie Wolf“ ist Teil des nordrhein-westfälischen Wolfmanagements und sieht Entschädigungsleistungen für gerissene Nutztiere vor, sofern ein Wolfsnachweis erfolgt ist.
Aufgrund der wiederholten Wolfsnachweise wird den Schaf- und Ziegenhaltern in Grenzbereich des Hohen Venns empfohlen, ihre Tiere mit geeigneten Elektronetzen wolfsabweisend zu sichern und ihre Tiere nachts aufzustallen.
In Nordrhein-Westfalen werden auf der gesamten Landesfläche Haustierrisse, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, zu 100% entschädigt. In den Wolfsgebieten und in den Pufferzonen werden auch Präventionsmaßnahmen wie die Anschaffung wolfsabweisender Elektrozäune zu 100% gefördert. Informationen zu den insgesamt möglichen Förderhöhen geben die jeweiligen Bezirksregierungen.
Weitere Informationen und Wolfsnachweise in Nordrhein-Westfalen sind zu finden unter www.wolf.nrw/
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