VDL begrüßt Änderungsvorschlag zum Bundesnaturschutzgesetz
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Diese Eile mag Beweis dafür sein, dass endlich Bewegung beim Thema Wolf und den Umgang mit ihm stattfindet. Vielleicht ist diese Bewegung den anstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Brandenburg und Thüringen
geschuldet, wo die nur zögerliche Berücksichtigung der Schafhalter beim Thema Wolf beklagt wird. Trotzdem ist die bereits heute erfolgte Entscheidung des Bundeskabinetts, den Gesetzentwurf kurzfristig dem Bundestag zuzuleiten, zu begrüßen. Ziel des Entwurfes ist es, auf berechtigte Sorgen der Bevölkerung unverzüglich zu reagieren und dadurch auch die Akzeptanz für den Schutz des Wolfes als streng geschützte Tierart zu erhalten. Zu diesem Zweck sind das BMU und das BMEL unter Einbindung des Bundeskanzleramtes übereingekommen, das Bundesnaturschutzgesetz kurzfristig zu ändern.
Schritt in die richtige Richtung
Als größter Vertreter der deutschen Schafzüchter und -halter des Bundesgebietes und damit der landwirtschaftlichen Berufsgruppe, die durch die Wolfsausbreitung in besonderer Weise betroffenen ist, bedankt sich die Vereinigung Deutscher Landesschafzuchtverbände (VDL) für den Änderungsvorschlag zum Bundesnaturschutzgesetz. Der Vorschlag kommt den VDL-Forderungen im Umgang mit Wölfen entgegen, betont Jürgen Lückhoff, VDL-Vorsitzender. Die VDL stellt fest, dass mit dem Änderungsentwurf erfreulicherweise erstmals und nachhaltig die Probleme der Weidetierhalter im Allgemeinen und der Schafhalterinnen und Schafhalter im Speziellen aufgegriffen werden. Zudem wird mit diesem Vorschlag einem Teil der Koalitionsvereinbarungen ebenso wie den Anregungen einzelner Bundesländer Rechnung getragen. Der Entwurf ist daher ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung eines erfolgreichen Miteinanders von Weidetierhaltung und Wolfspopulation.
Belastungen der Schafhalter angemessen berücksichtigen
Gerade im Küsten- und Erosionsschutz sowie der Offenhaltung und Pflege wertvoller Biotopflächen und der Erfüllung der FFH-Verpflichtungen dürfen die Leistungen der Schafhaltung nicht leichtfertig auf Spiel gesetzt werden.
Unabhängig davon sind dringend weitere Änderungen erforderlich. Bei inzwischen über 1.000 Wölfen in Deutschland ist der gute Erhaltungszustand der Population zu prüfen und in Folge dessen eine Umwidmung des Wolfes in der FFH-Richtlinie anzustreben. Offen ist auch immer noch, wie die zusätzlichen Belastungen der Schafhalter angemessen berücksichtigt werden.
Die vorgeschlagenen Inhalte werden seitens der VDL, so Lückhoff, begrüßt:
- die Erlaubnis für den Abschuss von Wölfen, wenn sie "ernsten" landwirtschaftlichen Schaden verursachen und nicht erst dann – wie bisher festgelegt, wenn "erhebliche" Schäden auftreten,
- das Fütterungs- und Anlockungsverbot von Wölfen,
- die Entnahme von Mischlingen von Wolf und Hund sowie
- die Entnahme mehrere Wölfe eines Rudels, die in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang zu Rissereignissen stehen; d.h. Wölfe eines Rudels können entnommen werden, wenn nicht klar ist, welcher Wolf ursächlich den letzten Riss verursacht hat.
Zielsetzung muss es sein, eine Wolfpopulation zu etablieren, die die Weidetierhaltung wie auch die Zivilisation unbedingt meidet. Hinsichtlich des weiteren Zeitplans drängt der VDL-Vorsitzende auf Eile, da tagtäglich Schafe gerissen werden und Betriebe resigniert ihre Schafhaltung, so wie sie Gesellschaft und Politik doch wünschen, aufgeben.
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