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GESETZESÄNDERUNG

Thema Wolf im Bundesrat

Gleich vier Initiativen zum Problem Wolf lagen dem Bundesrat am 12. April 2019 vor. Jeweils ein Gesetzentwurf der Länder Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen sowie jeweils eine Entschließung aus den beiden Ländern. Beide Gesetzentwürfe tragen den Titel "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes".
Veröffentlicht am
Eugen Ulmer Verlag
Nach dem Entwurf von Mecklenburg-Vorpommern soll der Abschuss eines Wolfs, der Nutztiere gerissen hat, bereits bei einem ernsten Schaden für Land-, Forst-, Fischerei- oder Wasserwirtschaft möglich sein. Entgegen der geltenden Regelung wäre eine drohende Existenzgefährdung für den Betrieb dann nicht mehr Voraussetzung für die so genannte Entnahme des Tieres aus der Natur.
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