Frist für Verbringung verlängert
Die Übergangsregelung zum innerstaatlichen Verbringen von ungeimpften Zucht- und Nutztieren wird bis zum 31.März 2019 verlängert.
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Wie das Ministerium Baden-Württemberg für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz informiert, wird eine weitere Verlängerung über den 31. März 2019 hinaus vermutlich aufgrund der ab April zunehmend wärmeren Witterung und des daraus folgenden verstärkten Insektenfluges nicht mehr erfolgen können.
Das Ministerium betont in diesem Zusammenhang nochmals die Dringlichkeit, empfängliche Tierarten (Rinder, Schafe, Ziegen, Gatterwild) gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen, um die Voraussetzung für die zukünftige Verbringung empfänglicher Tiere in freie Gebiete zu schaffen.
Die Sonderregelungen für die Verbringung gelten nur innerhalb Deutschlands. Tierhalter, die ihre Tiere in einen anderen EU-Staat verbringen wollen, müssen sich an die zeitlichen Vorgaben der Impfstoffhersteller für Grundimmunisierung und Wiederholungsimpfung halten.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit und zu den Verbringungsregelungen finden Sie hier:
https://www.lkvbw.de/news-tierkennzeichnung/blauzunge-alle-infos-auf-einen-blick.html
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