Schutz vor Problemwölfen offensichtlich nicht gegeben
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Vor diesem Hintergrund fordert der Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern erneut, dass der Wolf aus Anhang IV in den Anhang V der FFH-Richtlinie wandert. Das Bundesumweltministerium sei gefordert, endlich das Bundesnaturschutzgesetz dahingehend zu ändern, dass eine Regulierung, so wie in anderen EU-Ländern, möglich wird.
„Besonders strenger Schutz ist wichtig für Arten, die ihn brauchen. Der Wolf hat ihn aber nicht mehr nötig, ganz im Gegenteil. Die Population und Schäden, die er verursacht, zeigen, dass die Schutzmaßnahmen bereits gefruchtet haben. Das ist ein Erfolg für den Artenschutz, zu dem wir als Bauernverband auch stehen!“, sagt Dr. Manfred Leberecht, Weidetierhalter und Vize-Präsident des Bauernverbandes MV.
Behörden handlungsunfähig
Das ist nicht der erste Fall. Im vergangenen Herbst hatte die „Grüne Liga“ einen Eilantrag gegen eine genehmigte Entnahme in Sachsen beantragt. Daraufhin hatte das Landratsamt Bautzen die Erlaubnis außer Vollzug gesetzt – nun will das Amt warten, bis ein Gericht über die Abschussgenehmigung entscheidet. Dieser Prozess könnte Jahre dauern.
Das zeigt, dass nach den Beispielen Sachsen und Niedersachsen auch für Mecklenburg-Vorpommern offensichtlich kein ausreichender Schutz vor Problemwölfen gegeben ist. Das Mantra, wonach „die Entnahme heute schon möglich sei“, hat sich als falsch erwiesen, wenn eine kleine aber laute Minderheit eine Entnahme-Entscheidung blockieren kann, an der selbstverständlich schon im Entscheidungsprozess Naturschutzverbände beteiligt waren.
Die Behörden werden handlungsunfähig gemacht und Tierhalter bleiben weiterhin dem Risiko von Problemwölfen ausgesetzt.
Der Wolfsrüde "GW 717m" war schon früh auffällig – inzwischen hat er ein Rudel gegründet. Das gerissene Pony wurde in nur einer Nacht fast vollständig aufgefressen. Das deutet darauf hin, dass das ganze Rudel an dem Riss beteiligt war. Im Niedersächsischen Umweltministerium wird befürchtet, dass die Welpen dieses Verhalten ebenfalls lernen.
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