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Schleswig-Holstein

Ausnahmegenehmigung für Entnahme eines Wolfes erteilt

Nach mehreren Wolfsrissen im Kreis Pinneberg hat das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) nun erlaubt, das Tier zu töten. Das LLUR hat am 31. Januar 2019 einen Antrag auf Entnahme des Problemwolfes GW924m genehmigt.
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Diese Ausnahmegenehmigung erfolgt auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes. Nach Eingang von Anträgen aus der Region und intensiver rechtlicher Prüfung hat das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung schließlich einen eigenen Antrag gestellt, weil in diesem Fall ein koordiniertes staatliches Handeln notwendig ist. „Nach intensiver Prüfung halten wir dieses Vorgehen im vorliegenden Fall für erforderlich, um die Last von den Betroffenen vor Ort zu nehmen und eine bestmögliche Koordination sowie fachliche hohe Expertise der mit der Entnahme betrauten Personen zu erreichen, die über einen Jagdschein verfügen müssen. Diese Aufgabe ist doppelt schwer – weder schön, noch einfach“, sagte Umweltminister Jan Philipp Albrecht.

Es war immer GW924m

Nach der Bestätigung von mittlerweile acht Wolfsrissen auf Flächen, die über einen empfohlenen Herdenschutz verfügten, sind mehrere Anträge auf Entnahme des Wolfes GW924m gestellt worden. In sechs der acht Fälle wurde bisher durch DNA-Analysen bestätigt, dass GW924m der Verursacher der Risse war. Zum Ergebnis der Prüfung sagt Albrecht: „Der Entscheidung ging eine umfassende fachliche und rechtliche Prüfung voraus. Trotz des strengen Artenschutzes sind im vorliegenden Fall angesichts der umfassend ergriffenen Präventionsmaßnahmen und der drohenden, erheblichen wirtschaftlichen Schäden Umstände gegeben, die einen ausnahmsweisen Abschuss
dieses Wolfes erlauben. Es besteht zudem die Gefahr, dass der Wolf sein Verhalten an Nachkommen weitergibt und damit die Risszahlen trotz umfassender Herdenschutzmaßnahmen deutlich steigen. Das wäre letztlich auch ein Problem für die Akzeptanz des Wolfes und den Artenschutz.“

Genehmigung begrenzt

Wie bereits im Vorfeld seitens des MELUND für einen solchen Fall angekündigt, ist die Abschussgenehmigung zur Entnahme zunächst auf vier Wochen und auf das Streifgebiet des Wolfes begrenzt. „Eine Gruppe ausgewiesener Fachleute unter intensiver Einbeziehung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein wird nun mit der schwierigen Aufgabe betraut, den Wolf zu erlegen. Dabei ist es mir wichtig zu betonen, dass mit der Genehmigung nicht gewährleistet ist, dass der Abschuss des Wolfes auch tatsächlich gelingt. Es handelt sich um eine sehr komplexe Aufgabe. Eine Entnahme kann nicht auf Knopfdruck erfolgen. Ziel aller ergriffenen Maßnahmen ist weiterhin die Koexistenz von Wolf und Mensch in der Kulturlandschaft zu ermöglichen. Um dies zu erreichen, setzen wir bei der Umsetzung von Präventionsmaßnahmen weiterhin auf die Unterstützung von Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter und werden zeitnah eine Weiterentwicklung unseres bisherigen Wolfsmanagements vorlegen“, ergänzt Albrecht.

Weitere Informationen hier.

 

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