Restriktionszone in NRW erweitert
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Am 11. Januar 2019 wurde im Rahmen von Handelsuntersuchungen ein Ausbruch von Blauzungenkrankheit des Serotyps 8 (BTV 8) im Kreis Trier-Saarburg in Rheinland-Pfalz amtlich bestätigt. Klinische Erkrankungen liegen nicht vor. Die im Radius von 150 km um diesen Ausbruchsbetrieb auszuweisende Restriktionszone erfasst damit gesamt Rheinland-Pfalz und auch Teile von NRW:
- Kreis Euskirchen
- Städteregion Aachen
- Kreis Düren
- Rhein-Erft-Kreis
- Rhein-Sieg-Kreis
- Bundesstadt Bonn
- Stadt Köln
- Kreis Heinsberg die Städte Übach-Palenberg und Geilenkirchen
Restriktionszone erweitert
Aufgrund eines weiteren bestätigten BTV8-Ausbruchs am 18.01.2019 in Seibersbach im Kreis Bad Kreuznach, Rheinland-Pfalz, wurden in Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz nachfolgende Städte und Kreise gemäß § 5 Abs. 4 der Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit zusätzlich zum Sperrgebiet erklärt:
- Rhein-Kreis Neuss
- Kreis Siegen-Wittgenstein
- Hochsauerlandkreis
- Kreis Olpe
- Märkischer Kreis
- Hagen
- Wuppertal
- Ennepe-Ruhr-Kreis
- Kreis Mettmann
- Düsseldorf
- Leverkusen
- Remscheid
- Solingen
- Oberbergischer Kreis
- Rheinisch-Bergischer Kreis
Beihilfe zu den Impfstoffkosten nur bei Rindern
Eine regelmäßige Impfung gegen die Blauzungenkrankheit ist wichtig, denn nur so können die Schafe, Ziegen und Rinder vor möglichen gesundheitlichen Schäden geschützt und weiterhin freier Handel betrieben werden. Die Impfung kann jederzeit begonnen werden. Vor dem Hintergrund des sich ebenfalls ausweitenden BTV-4-Geschehens in Frankreich wird die Impfung gegen beide Virustypen (BTV-4 und BTV-8) dringendst empfohlen.
Neu: In Nordrhein-Westfalen gibt es seit dem 22.01.2019 von der Tierseuchenkasse für die Impfung gegen BTV 8 eine Beihilfe in Höhe von 1,-€ je Impfdosis - aber nur bei Rindern, nicht bei Schafen und Ziegen!
Weitere Informationen und eine Karte der betroffenen Kreise und Städte in NRW.
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