Zweites Wolfsgebiet ausgewiesen
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Umweltministerin Heinen-Esser: "Vor diesem Hintergrund weisen wir hier in der Senne auf der Grundlage unserer Förderrichtlinien Wolf mit Wirkung zum 20. Dezember nun auch das zweite Wolfsgebiet in Nordrhein-Westfalen, das "Wolfsgebiet Senne" aus. Das Wolfsgebiet ist zugleich Förderkulisse, denn hier erhalten Tierhaltungen mit Schafen und Ziegen sowie Wildgehege ab sofort Förderungen für Maßnahmen zum Herdenschutz." Das Wolfsgebiet Senne ist 922 km² groß und umfasst Teile der Kreise Gütersloh, Lippe und Paderborn sowie der Stadt Bielefeld.
Förderung der Vorbeugenden Maßnahmen
Beide Wolfsgebiete, "Schermbeck" und "Senne", werden von einer großzügig dimensionierten Pufferzone umfasst, in der künftig ebenfalls Präventionsmaßnahmen gefördert werden sollen – dazu werden zurzeit die aktuellen Förderrichtlinien angepasst.
Wie bereits zum "Wolfsgebiet Schermbeck" am Niederrhein informiert das Wolfsportal Nordrhein-Westfalen künftig auch zum "Wolfsgebiet Senne". Das unter www.wolf.nrw öffentlich zugängliche Portal wird vom Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen (LANUV) regelmäßig aktualisiert. Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV betonte: "Mit unserem Wolfsportal informieren wir die Bürgerinnen und Bürger über Nachweise, Nutztierrisse, sowie über das Verhalten und die Biologie von Wölfen. Mit Hilfe von interaktiven Karten und Listen können alle Ereignisse rund um den Wolf in Nordrhein-Westfalen unmittelbar nachvollzogen werden." Darüber hinaus sind für Anfang 2019 im Wolfsgebiet Senne Informationsveranstaltungen vor Ort vorgesehen.
Beim LANUV können Hinweise auf einen Wolf telefonisch gemeldet werden: Tel. 02361/305-0. Außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende in der Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV unter Tel. 0201/714488.
Weitere Informationen: Wolf in NRW
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