Elite in Bad Waldsee abgesagt
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Das derzeitige Sperrgebiet von 150 km um den Ausbruchsbetrieb erstreckt sich (Stand 17. Dezember 2018) auf die Bundesländer Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland. Innerhalb des Restriktionsgebietes der Blauzungenkrankheit (bluetongue disease – BT) müssen sich die Landwirte auf Einschränkungen beim Viehhandel einstellen, denn ein Verbringen von Tieren aus der Restriktionszone in ein freies Gebiet ist praktisch nur noch für Tiere mit gültigem Impfstatus möglich.
Außerdem sind jetzt sämtliche Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltungen sowie die Haltung von Wildwiederkäuern dem jeweils zuständigen Landratsamt, dem Landesamt für Verbraucherschutz (im Saarland) bzw. der zuständigen Veterinärbehörde mitzuteilen.
Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg, Peter Hauk, appelliert an die Tierhalter, möglichst alle Rinder, Schafe und Ziegen im Land in den kommenden Jahren gegen BTV-8 und zusätzlich gegen den Serotyp 4 (BTV-4), der in Frankreich nachgewiesen wurde, zu impfen. Das Land und die Tierseuchenkasse in Baden-Württemberg unterstützen die Impfung mit einem Zuschuss.
Das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf informiert: Die Impfung gegen die BT ist mit inaktivierten Impfstoffen möglich und wird weiterhin dringendst empfohlen. Denn eine wirksame Immunisierung durch Impfung schützt nicht nur vor Verlusten durch die Krankheit selbst, sondern ermöglicht auch Ausnahmen vom Verbringungsverbot aus der Restriktionszone. Der Einstieg in die Impfungen ist zwar jederzeit möglich, aber ein für das Verbringen gültiger Impfschutz benötigt i.d.R. einschließlich der Grundimmunisierung und darauffolgendem Intervall ca. drei Monate.
Um Engpässe bei der Belieferung mit dem Blauzungenimpfstoff zu vermeiden, sollten die Tierhalter ihrem Hoftierarzt frühzeitig mitteilen, wie viele Tiere geimpft werden sollen. Denn nur bei einer frühzeitigen Impfstoffbestellung vor dem eigentlichen Impfzeitpunkt sei gewährleistet, dass der Impfstoff rechtzeitig verfügbar ist, gibt das Untersuchungsamt in Aulendorf bekannt.
Das Sperrgebiet muss mindestens zwei Jahre aufrechterhalten werden.
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