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Mecklenburg-Vorpommern

Aktuelle Wolfs-Vorfälle

In Mecklenburg-Vorpommern gab es seit Jahresbeginn 2018 insgesamt 12 Übergriffe auf Nutztiere, die durch einen Wolf verursacht wurden bzw. bei denen ein Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden konnte. Dabei wurden 56 Tiere getötet und 23 Tiere verletzt.
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Am Sonntag (7.10.2018) ereignete sich im Bereich des Drewitzer Sees im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ein Rissvorfall. Dabei wurden insgesamt 11 Schafe getötet. Nach der Rissbegutachtung ist ein Wolf als Verursacher des Nutztierrisses wahrscheinlich. Zur weiteren Untersetzung des Befundes wurden Genetikproben entnommen. Der Grundschutz der Herde war in diesem Fall nicht gewährleistet.

Am Vormittag des Sonnabend (6.10.2018) war zwischen Pinnow bei Anklam und der Zecheriner Brücke an der B110 ein weiblicher Wolf bei einem Verkehrsunfall getötet worden.

Ebenfalls einem Verkehrsunfall zum Opfer gefallen ist am 3. Oktober der in Mecklenburg-Vorpommern besenderte Wolf Anton. Das Tier aus dem Kalißer Rudel war in Niedersachsen überfahren worden.

Bereits am 3. August 2018 hatte es ca. 15 Kilometer von der Hansestadt Rostock entfernt auf einer Weide bei Blankenhagen einen Wolfsübergriff auf eine Schafherde gegeben, bei dem 15 Schafe gerissen worden waren. Zehn weitere Tiere waren verletzt worden, einige so stark, dass sie verendeten bzw. getötet werden mussten. Eine DNA-Untersuchung hatte einen Wolf als Verursacher bestätigt. In diesem Fall war der Grundschutz für die Herde gewährleitet; es besteht die Möglichkeit einer Ausgleichszahlung an den Nutztierhalter.

„Ich habe volles Verständnis dafür, dass Nutztierrisse durch Wölfe für Ärger bei Tierhaltern und für Diskussionen bei Anwohnern sorgen. Wir arbeiten intensiv an dem Thema. Deshalb ist es wichtig, jede Sichtung eines Wolfes dem Wolfsmanagement des Landes Mecklenburg-Vorpommern mitzuteilen und Fotos oder Videoaufnahmen zur Auswertung zur Verfügung zu stellen“, erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Hintergrund

Für Mecklenburg-Vorpommern sind aktuell 2 Wolfsrudel nachgewiesen, deren Kernlebensraum vollständig im Land liegt, und zwar in der Ueckermünder Heide und in der Kalißer Heide. Ein drittes Rudel hat sich in der Retzow-Jännerstorfer Heide im Grenzbereich zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg etabliert. Das dem Land Brandenburg zuzuordnende Rudel der Kyritz-Ruppiner Heide erstreckt seinen Aktionsbereich teilweise auf Mecklenburg-Vorpommern. Das Löcknitzer Rudel lebt offenbar grenzübergreifend zwischen Mecklenburg-Vorpommern und Polen.

Außerdem sind für Mecklenburg-Vorpommern je ein Wolfspaar in Jasnitz und in der Nossentiner Heide sowie ein residenter Einzelwolf im Müritz-Nationalpark nachgewiesen.

Verschiedene Wolfssichtungen, u.a. im Müritz-Nationalpark und im Billenhäger Forst, werden gegenwärtig überprüft. Das Vorkommen von weiteren residenten Wölfen kann gegenwärtig noch nicht bestätigt werden.

Grundschutz

Um den Mindestanforderungen des Grundschutzes für Nutztiere zu entsprechen, müssen die Zäune allseitig geschlossen sein. Die Mindesthöhe beträgt dabei für stromführende Zäune 90 Zentimeter. Empfohlen werden allerdings über den Grundschutz hinausgehende höhere Zäunungen, die auch gefördert werden können. Außerdem muss der Abstand zum Boden sowie auch der Abstand zwischen Einzelelementen (wie z.B. den stromführenden Litzen) weniger als 20 Zentimeter betragen.

Ansprechpartner für Förderungen von Präventionsmaßnahmen nach der Förderrichtlinie Wolf sind die jeweiligen Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt oder die örtlich zuständigen Großschutzgebietsverwaltungen.

Informationen zu Schadensfällen nimmt das Wolfsmanagement Mecklenburg-Vorpommern unter der Schadenshotline 0170-765 88 87 entgegen. Informationen (Fotos, Videos) zu Wolfssichtungen nimmt der Koordinator des Wolfsmonitorings Dr. Stier (stier@forst.tu-dresden.de) entgegen. Eine Möglichkeit zur Online-Eingabe entsprechender Hinweise bei Wolfsverdacht besteht auch unter dem Schlagwort „Monitoring“ auf der Internetseite www.wolf-mv.de.

Weitere Informationen unter https://www.lung.mv-regierung.de/insite/cms/umwelt/natur/artenschutz/as_wolf.htm

1 Kommentare
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  • Emma 23.10.2018 12:17
    Wie, bitteschön, soll dieser "Mindestabstand weniger als 20 cm zum Boden" auf Dauer in der Vegetationszeit gewährleistet werden?? Jede Woche Zäune ausmähen?? Je nach Größe des Betriebes kilometerlang??
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