Keine Entnahme des Dobbrikower Wolfsrudels
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Die Brandenburgische Wolfsverordnung, die erste überhaupt in Deutschland, ist seit 2. Februar 2018 in Kraft. Sie regelt den Umgang mit problemauffälligen Wölfen. Nach den engen Vorgaben des internationalen und nationalen Naturschutzrechts können Eingriffe in die Wolfspopulation nur als Einzelfallentscheidungen erfolgen. In einem Schreiben eines Landwirts aus Potsdam-Mittelmark wurde jetzt die Entnahme des Dobbrikower Rudels gefordert.
Das LfU macht deutlich, dass die in der Wolfsverordnung genannten Voraussetzungen für das Töten oder Fangen eines Wolfs nicht gegeben waren. Zwei frühere Wolfsrisse aus dem März und Oktober letzten Jahres können für die erst am 2. Februar 2018 rechtswirksam gewordene Verordnung nicht herangezogen werden. Vor allem aber gab es zu diesem Zeitpunkt auf den Weiden noch keinen wolfssicheren Zaun, wie er in der Verordnung als Kriterium beschrieben ist. Erst wenn Wölfe mehrfach als wolfssicher anerkannte Zäune überwinden, kann die sogenannte „Entnahme“ geprüft werden.
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