Neuer Wolfsnachweis in Baden-Württemberg
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Ob es sich um dasselbe Tier handelt, das im Oktober in Widdern (Landkreis Heilbronn) Tiere getötet hat, konnte nicht geklärt werden.
Die genetische Analyse der an den Rissen genommenen Proben erfolgte durch das Senckenberg-Institut. Über den gegenwärtigen Aufenthaltsort des Wolfs ist nichts bekannt.
Der Schafhalter kann für seine getöteten Tiere Entschädigung aus dem dafür eingerichteten Ausgleichsfonds beantragen.
Das Umweltministerium weist erneut darauf hin, dass Nutztierherden durch einen lückenlosen Elektrozaun in ausreichender Höhe (über 90 cm) wirkungsvoll gegen Angriffe eines Wolfs geschützt werden können. Kurzfristig können Nutztierhalterinnen und -halter über die Forstliche Versuchs und Forschungsanstalt vom Umweltministerium bereitgestellte Notfall-Zaunsets auch ausleihen.
Tiere und Zäune sollten dann regelmäßig kontrolliert werden, die Koppel sollte möglichst so groß sein, dass die Tiere innerhalb der Koppel etwas ausweichen können, wenn sich ein Wolf nähert.
Wasserläufe und sonstige Wasserflächen sind keine Barrieren für den Wolf und müssen deshalb auch abgezäunt werden.
Derzeit werden über die FVA auch gemeldete Risse von Rotwild, eines Sikahirschs und eines Rehs genetisch untersucht. Bis zur Klärung, ob auch diese Risse in der Nähe von Freudenstadt und bei Herrenberg (Landkreis Böblingen) auf einen Wolf und möglicherweise auf denselben Wolf wie in Bad Wildbad zurückzuführen sind, wird es allerdings noch einige Tage dauern.
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