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Umweltministerkonferenz

Wolfsmanagement: "Es ist fünf vor zwölf"

Die Umweltministerinnen, -minister, -senatorin und -senatoren der Länder haben sich auf der Umweltministerkonferenz vom 15. bis 17. November 2017 in Potsdam auf einen einheitlichen Weg beim Management mit Problemwölfen einigen können. Nach schwierigen Verhandlungen gelang es Minister Till Backhaus gemeinsam mit dem Land Brandenburg, die Umweltminister davon zu überzeugen, zeitnah rechtssichere und in der Praxis umsetzbare Kriterien für den Umgang mit Problemwölfen zu entwickeln.
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„Es ist fünf vor zwölf und somit höchst dringlich, dass wir hier zu einem Konsens finden“, sagte Backhaus mit Verweis auf die angespannte Situation, die sich mittlerweile neben Mecklenburg-Vorpommern auch in Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Thüringen darstellt. In den letzten Monaten gab es einen erheblichen Anstieg an Übergriffen auf Nutztiere, die sich zum Teil regional sehr zugespitzt hatten. So seien in den Ländern erste Genehmigungen für die Entnahme von Problemwölfen gestellt und genehmigt worden. Allerdings sei es kaum zu einer Entnahme gekommen, weil die unklare artenschutzrechtliche Situation die Verfahren blockierte. „Wir brauchen endlich Rechtssicherheit und dafür klare Kriterien, die es den Behörden erlauben, umsetzbare Entscheidungen zu treffen. Zudem muss es dem Bund schnellstmöglich gelingen, gemeinsam mit Polen nachzuweisen, dass der gute Erhaltungszustand des Wolfes in der zentraleuropäischen Flachlandpopulation mit schätzungsweise weit über 1.000 Individuen längst erreicht ist“, fordert der Minister. Nur so wäre es möglich, die notwendige Umstufung von Anhang IV nach Anhang V der FFH-Richtlinie zu erreichen.
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