Schutzstatus Wolf
Teilrevision des Schweizer Jagdgesetzes
In der Schweiz wurde von der Regierung die Botschaft zur Änderung des Jagdgesetzes verabschiedet. Dem Parlament wurden am 24. August 2017 neue Regeln für die Regulierung bestimmter geschützter Tierarten vorgeschlagen, wenn trotz Präventionsmaßnahmen Schäden oder die Gefährdung von Menschen drohen.
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Mit der Teilrevision des Bundesgesetzes sollen die gesetzlichen Grundlagen geschaffen werden, um zukünftig Wolfsbestände regulieren zu können, bevor große Konflikte entstehen. Die vorberatende Kommission des Ständerats, der Kammer der Kantone, hatte sich in der Diskussion über eine Initiative des Kantons Wallis zum Thema Wolf dafür ausgesprochen, erneut beim Ständigen Ausschuss der Berner Konvention die Rückstufung des Raubtiers von „streng geschützt“ zu „geschützt“ zu beantragen. Die Schweizer Regierung unterstützt dieses Anliegen. Bis Ende Juli 2018 soll beim Europarat ein entsprechender Antrag eingereicht werden. Ein gleiches Begehren der Schweiz hatte der Ständige Ausschuss der Berner Konvention, des amtlichen Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume, im Jahr 2006 abgelehnt.
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