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Gesetzesänderung

Verfütterungsverbot von tierischem Fett an Wiederkäuer wird aufgehoben

Die Verfütterung von tierischem Fett an Wiederkäuer ist künftig wieder zulässig. Der Bundestag hat am vergangenen 18. Mai mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken und Ablehnung der Grünen das Gesetz zur Änderung futtermittelrechtlicher und tierschutzrechtlicher Vorschriften beschlossen.
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Damit wird die mit der Krise um die Bovine Spongiforme Enzephalopatie (BSE) eingeführte Verbotsregelung im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) gestrichen. Daneben regelt das Gesetz ein Verbot der Schlachtung von hochträchtigen Tieren. Diese dürfen künftig im letzten Drittel ihrer Trächtigkeit nicht mehr zur Schlachtung abgegeben werden. Ausgenommen von der Regelung sind Schafe und Ziegen. Weiter zulässig sind zudem Tötungen, die aufgrund von Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen oder Notschlachtungen erforderlich sind. Schließlich wird mit dem Gesetz die Pelztierhaltung in Deutschland faktisch verboten. Bestehende Betriebe erhalten nur noch eine vorläufige Erlaubnis. Diese erlischt, wenn nicht nach fünf Jahren ein Neuantrag gestellt wird. Nach Auffassung der Bundesregierung ist unter den aktuellen Voraussetzungen eine wirtschaftliche Pelztierhaltung, die den tierschutzrechtlichen Mindestanforderungen entspricht, nicht möglich. Damit bedeutet die Regelung de facto das Ende der Pelztierhaltung in fünf Jahren.

Kritik an der Dauer des Gesetzgebungsverfahrens
Dem Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Mahlberg, zufolge untermauert Deutschland mit den beschlossenen Verschärfungen seine Position als „Spitzenreiter in Sachen Tierschutz“. Die Ausnahmeregelung für Schafe und Ziegen begründete der CDU-Politiker mit dem Fehlen praktikabler Methoden zur Trächtigkeitsuntersuchung bei diesen Tierarten. Hier sei noch eine intensive Forschung vonnöten. Die SPD erinnerte an den mühsamen Gesetzgebungsprozess. Erst nach „anderthalb Jahren hartem Ringen mit der Union“ sei es gelungen, dem Schlachten trächtiger Nutztiere und den verbliebenen Pelztierfarmen ein Ende zu bereiten, kritisierte die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ute Vogt. Der erzielte Kompromiss sei hart von der SPD erkämpft worden, nachdem es bis zuletzt innerhalb der CDU/CSU-Fraktion Widerstand gegen die Maßnahmen gegeben habe. Auch die Opposition beklagte die lange Dauer des Verfahrens von der ersten Ankündigung bis zum Gesetzesbeschluss. Während die Linksfraktion nach den Worten ihrer Agrarsprecherin Dr. Kirsten Tackmann aber gewisse Verbesserungen im Tierschutz anerkennt und die Aufhebung des Fettverfütterungsverbots für vertretbar hält, kritisierte Grünen-Tierschutzsprecherin Nicole Maisch die Neuregelungen als „halbherzig, zu spät und schlecht gemacht“.

Bundestag will einheitlichen Bußgeldkatalog
In einer von den Koalitionsfraktionen vorgelegten Entschließung fordert der Bundestag einen bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen das Lebensmittelhygienerecht. Begründet wird die Forderung mit der dadurch zu erreichenden höheren Rechtssicherheit sowie einer erforderlichen weiteren Vereinheitlichung des Vollzugs lebensmittelrechtlicher Vorschriften. Unverzichtbar bei der Erarbeitung eines Bußgeldkatalogs sei die Mitarbeit der für den Vollzug des Lebensmittelrechts zuständigen Länder, die die Bundesregierung einbeziehen solle. Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Elvira Drobinski-Weiß, wertete die Entschließung als „kleinen Schritt nach vorn in einer ansonsten völlig festgefahrenen Diskussion um eine Novelle des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzes“. Die SPD-Politikerin kritisierte zugleich die Union, die sich einer Regelung zur rechtssicheren Veröffentlichung von Lebensmittelhygieneverstößen nach wie vor verweigere. „Während die SPD mit einer grundsätzlichen Veröffentlichung Transparenz für Verbraucher und einen Wettbewerbsvorteil für ordentlich wirtschaftende Betriebe erreichen will, stellt sich unser Koalitionspartner vor die schwarzen Schafe der Branche und will möglichst keine Veröffentlichung“, so Drobinski-Weiß.

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