Tierschutz
Backhaus sieht keinen Bedarf für Schächtverbot in Mecklenburg-Vorpommern
Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus sieht keine Notwendigkeit für die Einführung eines grundsätzlichen Schächtverbots im Land. In Reaktion auf einen entsprechenden Antrag der AfD-Fraktion im Schweriner Landtag wies Backhaus am 17. Mai darauf hin, dass in Mecklenburg-Vorpommern bislang keine einzige Ausnahmegenehmigung zum Schächten von Rindern, Schafen, Ziegen oder Geflügel nach § 4a Absatz 2 des Tierschutzgesetzes beantragt worden sei.
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Auch für den Fall eines entsprechenden Antrags zur freien Religionsausübung sei das Schächten gesetzlich klar geregelt. Der Minister wies den Antrag der AfD deshalb als „Effekthascherei“ zurück. Nach seiner Auffassung zeugt das Ansinnen der Fraktion in erster Linie von Unwissenheit und sei ein Versuch, Aufmerksamkeit zu gewinnen. Ungeachtet dessen stellte Backhaus fest, dass die ungestörte Religionsausübung zwar ein hohes Gut unserer Gesellschaft sei, andere gesellschaftliche Errungenschaften wie der ebenfalls im Grundgesetz festgeschriebene Tierschutz jedoch gleichwertig verteidigt werden müssten. Gleichwohl wurde der AfD-Antrag im Schweriner Landtag mit breiter Mehrheit abgelehnt. Der agrarpolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Ralf Borschke, warf der Landesregierung daraufhin vor, das „qualvolle Sterben“ geschächteter Tiere in Kauf zu nehmen. Ihm zufolge hätte es Mecklenburg-Vorpommern „gut zu Gesicht gestanden, sich bei diesem emotionalen Thema deutlich gegen das Schächten zu positionieren“. Dabei spiele es keine Rolle, ob im Land geschächtet werde oder nicht, betonte Borschke. Es sei der AfD-Fraktion um ein bundespolitisches Signal gegangen, dass „solche Tötungsmethoden keinen Platz in Deutschland haben“.
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