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Tierschutz

Augenmaß“ bei Aufstellung des brandenburgischen Tierschutzplans gefordert

Ein Jahr nach dem Potsdamer Landtagsbeschluss zur Weiterentwicklung der heimischen Nutztierhaltung hat der Landesbauernverband (LBV) Brandenburg „Augenmaß“ bei der derzeit erfolgenden Erarbeitung des Tierschutzplanes gefordert. Nach mittlerweile zwei schwierigen Jahren dürfe die landwirtschaftliche Tierhaltung nicht überfordert werden, betonte Verbandspräsident Henrik Wendorff am 19. April und warnte vor „Schnellschüssen“.
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Wichtig seien tragfähige Lösungen, die zu mehr Akzeptanz der Tierhaltung führten und diese außerdem stärkten. Die wenigen in Brandenburg vorhandenen Produktionsstätten dürften nicht in andere Regionen mit niedrigeren Standards verlagert werden. Der Bauernbund Brandenburg zeigte sich „ernüchtert“ über die bislang gefassten Kompromisse. Nach wie vor gebe es in Brandenburg keine wirksamen Instrumente, um den Bau riesiger Mastanlagen zu verhindern und damit die Auseinandersetzungen in vielen Orten zu befrieden, erklärte Bauernbund-Vorstand Reinhard Benke. Stattdessen werde beim Tierschutzplan über „sinnlose Vorschriften“ diskutiert, mit denen die Umweltverbände „uns ganz normalen Bauern das Lebens schwer“ machen wollten. Genauso wie in der Auseinandersetzung um die Gefährdung der heimischen Nutztiere durch den Wolf in Brandenburg werde anhand der geführten Tierschutzdiskussionen deutlich, dass „mit diesen Ideologen“ ein vernünftiges Gespräch derzeit „nicht möglich“ sei, so Benke. Der Brandenburger Landtag hatte sich Mitte April 2016 mit dem Aktionsbündnis Agrarwende Berlin-Brandenburg auf einen Kompromiss zur Entwicklung der heimischen Tierhaltung geeinigt und damit einen Volksentscheid über die zukünftige Art und Weise der Tierhaltung verhindert der infolge des vorherigen Erfolges eines „Volksbegehrens gegen Massentierhaltung“ des Aktionsbündnisses möglich geworden war. Zentrale Elemente der Vereinbarung, die derzeit noch ausgearbeitet wird, sind unter anderem die Schaffung eines Landestierschutzplans mit einem Kupierverbot bei Schweinen ab 2019, ein Filtererlass für große Schweinemastställe und die Einsetzung eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten.
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