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Änderungen für Tierhalter

Fütterung von tierischem Fett, Schlachtung trächtiger Tiere...

Das Verfütterungsverbot von tierischem Fett an Wiederkäuer soll aufgehoben werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) hat das Bundeskabinett am 12. April beschlossen.
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Grundlage ist eine Einigung der Koalitionsfraktionen zu mehreren bislang strittigen Gesetzesvorhaben. Das Fettverfütterungsverbot war im Zuge des Auftretens der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) zu Beginn des letzten Jahrzehnts erlassen worden. Inzwischen hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Neubewertung des BSE-Risikos vorgenommen. In einem gemeinsamen Papier kommen die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) sowie das BfR zum Ergebnis, dass mit der Verfütterung von tierischen Fetten an Wiederkäuer kein erhöhtes BSE-Risiko für die Verbraucher zu erwarten sei. Neben der Änderung des LFGB hatten sich Union und SPD in der letzten Sitzungswoche Ende März im Grundsatz auch auf ein gesetzliches Verbot der Schlachtung trächtiger Tiere verständigt. Bei dem Verbot soll es eine Ausnahmeregelung für Schafe und Ziegen geben. Einvernehmen gibt es außerdem über ein grundsätzliches Verbot der Pelztierhaltung in Deutschland. Hier haben sich beide Seiten auf eine Untersagung mit Erlaubnisvorbehalt verständigt. Die Übergangszeit für bestehende Betriebe soll auf fünf Jahre festgelegt werden. Schließlich zeichnet sich auch bei der Novelle des Gentechnikgesetzes und der Umsetzung des angestrebten bundesweiten Anbauverbots für gentechnisch veränderte Pflanzen ein Kompromiss ab.
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