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Verbändetreffen in Sachsen-Anhalt

Tierhalter mit zahlreichen Herausforderungen konfrontiert

Die Umsetzung des Magdeburger Urteils zur Haltung von Sauen in Kastenständen gehört auch für die Landwirte in Sachsen-Anhalt zu den aktuell größten Herausforderungen. Das ist auf einem Treffen von Landwirtschaftsministerin Prof. Claudia Dalbert mit Vertretern der in der Arbeitsgemeinschaft Tierzuchtverbände zusammengeschlossenen Organisationen deutlich geworden, das am 22. März in Magdeburg stattfand.
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Der Schweinewirtschaftsverband plädierte für ein bundeseinheitliches, wissenschaftlich fundiertes Vorgehen bei der Umsetzung des Urteils und forderte ausreichende Übergangsfristen. Der Rinderzuchtverband beklagte „verheerende Auswirkungen“ der Milchkrise auf seine Mitgliedsbetriebe und rief nach einer auf Nachhaltigkeit ausgerichteten Milchpolitik, die EU-weit abgestimmt sein müsse. Nationale oder gar bundesländerspezifische Regelungen, die auf einer Mengenbegrenzung beruhten, schwächten die Wettbewerbsfähigkeit der Milchproduzenten weiter. Lösungsansätze böten die Neugestaltung der Lieferverträge zwischen den Erzeugern und den Molkereien sowie die Erschließung neuer Exportmärkte. Gemeinsam mit dem Landeschafzuchtverband stellte der Rinderzuchtverband außerdem die Probleme mit dem Wolf in den Mittelpunkt. In die Population der Art müsse regulierend eingegriffen werden. Auf die EU-Vermarktungsnorm von Freilandeiern und den Verzicht des Schnabelkupierens ging der Wirtschaftsverband Eier und Geflügel ein. Als besonders umstritten bezeichnete er die Privilegierung nach dem Baugesetzbuch, zumal Einschränkungen des Baurechts für landwirtschaftliche Investitionen im Außenbereich weitere Wettbewerbsnachteile für die Tierproduktion in Sachsen-Anhalt zur Folge hätten und damit die Umsetzung von Tierwohlmaßnahmen verhindere. Alle Verbände zusammen unterstrichen die Entwicklungsfähigkeit und das hohe Potential der Nutztierhaltung in Sachsen-Anhalt. Allerdings stünden die Halter hinsichtlich des Tierschutzes zunehmend unter Generalverdacht und müssten sich rechtfertigen. Hinzu komme, dass in grundsätzlichen Rechtsfragen keine einheitliche Vorgehensweise erkennbar sei und Alleingänge die Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigten.
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