Tierbestände der Tierseuchenkasse melden
Alle Tierhalter in Niedersachsen müssen zu Jahresanfang ihre Tierbestände ermitteln und diese der Niedersächsischen Tierseuchenkasse (TSK) melden, um im Seuchenfall eine Entschädigung erhalten zu können. Daran hat das Landvolk Niedersachsen seine Mitglieder am 5. Dezember in Hannover erinnert.
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Das aktuelle Vogelgrippegeschehen belege wie überraschend Krankheitserreger gesunde Tierbestände infizieren könnten, so der Landesbauernverband. Erfreulich für die Tierhalter sei hingegen die Tatsache, dass die Beiträge für Rinder, Pferde und einige Geflügelarten hätten gesenkt werden können. Halter von Schweinen, Schafen und Ziegen müssten allerdings stabile Beiträge einplanen, und bei Puten und Enten steige der Beitrag etwas an. Die Beitragskalkulation werde nach Angaben der Tierseuchenkasse maßgeblich durch steigende Kosten bei der Tierkörperbeseitigung sowie sinkende Zinseinnahmen beeinflusst, erklärte der Landvolkverband. Bei den verschiedenen Tierarten spielten zudem spezielle Vorsorgemaßnahmen und weitere tierartenspezifische Kosten wie beispielsweise Ohrmarken oder andere Kennzeichnungssysteme eine Rolle. Diese würden in die Beitragsberechnung mit einfließen. Die Tierhalter erhielten eine Aufforderung der Tierseuchenkasse, könnten ihre Meldung aber auch online erledigen. Zum Jahreswechsel führte die Niedersächsische Tierseuchenkasse dem Verband zufolge einen Bestand von rund 2,7 Millionen Rindern auf 22 500 Betrieben sowie von 10,7 Millionen Schweinen auf 16 700 Höfen und von 210 000 Pferden bei 42 000 Haltern auf. Außerdem waren 68 Millionen Masthähnchen bei 4 300 Haltern und 25 Millionen Hühner in 33 000 niedersächsischen Betrieben gemeldet.
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