Schäfer hoffen auf Erleichterungen
Die deutschen Berufsschäfer hoffen auf ein baldiges praktikableres Vorgehen bei der Verwaltungspraxis ihrer Betriebe und der Förderung innerhalb der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP).
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Der Vorsitzende des Bundesverbandes der Berufsschäfer (BVBS), Günter Czerkus, verwies am vergangenen 30.Dezember gegenüber AGRA EUROPE darauf, dass laut einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) Verstöße außerhalb des Agrarrechts nicht dazu führen dürften, dass innerhalb des Agrarrechts bestraft werden dürfe. Das Urteil hatten die Luxemburger Richter Ende September in einem Streitfall zwischen der Europäischen Kommission auf der einen Seite sowie Großbritannien und Nordirland, unterstützt durch die Niederlande, auf der anderen Seite gesprochen. Es ging um Kürzungen und Ausschlüsse, bei den die Vorschriften über die Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen nicht eingehalten werden. Für die Berufsschäfer geht es vor allem um mögliche Fehler bei der Betriebsregistrierung, der Meldung der Tiere in die Datenbank des Herkunftssicherungs- und Informationssystems für Tiere (HIT), der Begleitpapiere und der Stichtagsmeldung. Dies seien Anforderungen der EU-Generaldirektion für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit zur Rückverfolgbarkeit von Tierbewegungen in einem Seuchenfall, erläuterte Czerkus. Sie seien aber nicht Cross-Compliance-relevant. Verzögerungen und Verspätungen zögen demnach ab 2017 zwar ein Bußgeld nach sich, führten aber nicht mehr zu einer Kürzung der Agrarförderung. Die Tierkennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit von Tierbewegungen in einem Seuchenfall ist nach Einschätzung der Berufsschäfer damit allerdings „leider immer noch nicht praktikabel“. Bis dieses „völlig unpassende“ Gesetz praxistauglich sei, gelte es, noch ein sehr dickes Brett zu bohren, so der Verbandsvorsitzende.
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