Wolfsrisse: Schleswig-Holstein will bessere Entschädigungen
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In Bezug auf Entschädigungszahlungen bei Wolfsrissen wird das Ministerium bei der Europäischen Union eine Aufhebung der aktuell geltenden Deminimis-Regel beantragen, die bislang eine maximale Entschädigung von 15 000 Euro pro Betrieb innerhalb von drei Jahren vorsieht. Die Schäden sollen künftig nach einem von allen Seiten akzeptierten Kalkulationsverfahren berechnet werden.
Ressortchef Dr. Robert Habeck wies allerdings darauf hin, dass aufgrund des neuen Entschädigungsmodells bestimmte Aufwendungen wie beispielsweise Tierarztkosten nach einem Wolfsübergriff nur noch zu 80 % durch das Land ersetzt werden könnten. Der gefundene Kompromiss sei dennoch „alles in allem“ auch aus Sicht der Beteiligten beim Runden Tisch die bessere Lösung, konstatierte der Minister.
Teil des vereinbarten Wolfsmanagements sind nach Darstellung des Agrarressorts auch bestimmte Mitwirkungspflichten der Tierhalter, nach denen potentielle Wolfsrissen spätestens am Tag nach dem Vorfall gemeldet werden müssen oder getötete Tiere beispielsweise nicht bewegt werden dürfen, bis sie ein Wolfsbetreuer untersuchen konnte.
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