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Blauzungenkrankheit: Klare Impfempfehlung

Das Friedrich-Loeffer-Institut (FLI) kommt in seiner Risikoeinschätzung vom 30. November zu dem Schluss, dass das Risiko eines Eintrages von Bluetongue-Virus (BTV), Serotyp-4 von Südosten und Serotyp-8 von Südwesten, auf das Bundesgebiet wahrscheinlich bis hoch ist.
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Dierichs
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Eine Blauzungenepidemie unter Wiederkäuern würde in Deutschland zu erheblichen Schäden und Leiden führen. Angesichts der guten Erfahrungen, die mit Totimpfstoffen gegen die Blauzungenkrankheit gemacht wurden, stellt die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) fest, dass die effiziente Bekämpfung dieser Tierseuche nur durch die Impfung von Schafen, Ziegen und Rindern erreicht werden kann. Die Impfung vermittelt einen sicheren Schutz, sie ist weitgehend nebenwirkungsfrei und daher uneingeschränkt empfehlenswert. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, bedarf es einer Impfabdeckung der empfänglichen Hauswiederkäuerpopulation von 80 %. Die Erfahrung der vergangenen BTV-Epidemie hat gezeigt, dass diese Abdeckung nur durch Pflichtimpfungen zu erreichen ist. Die Kommission ist sich bewusst, dass Impfstoffe, die die Serotypen 4 und/oder 8 enthalten, zwar in Deutschland für einzelne Wiederkäuerspezies zugelassen, aber derzeit nicht in der erforderlichen Menge auf dem Markt verfügbar sind. Es wird erwartet, dass solche Impfstoffe ab Mitte des Jahres 2016 verfügbar sein werden, allerdings wird die Anzahl der Dosen zunächst für eine flächendeckende, deutschlandweite Impfkampagne höchstwahrscheinlich nicht ausreichen. Deswegen empfiehlt die Kommission, den verpflichtenden Einsatz der Impfstoffe zunächst auf die zu erwartenden Eintragsregionen der jeweiligen Serotypen zu priorisieren. Die Kommission regt an, dass die regionalen Behörden, ggf. in Zusammenarbeit mit Experten des Friedrich- Loeffler-Institutes, wahrscheinliche Eintragsregionen z.B. entlang von Flussläufen oder in der Nähe von Restriktionsgebieten in Nachbarländern identifizieren und entsprechend dieser Analysen mit den Pflichtimpfungen beginnen, sobald die Impfung nach der EG-Blauzungenbekämpfung- Durchführungsverordnung zulässig ist und die notwendigen Impfstoffe zur Verfügung stehen.

www.fli.de/de/service/stikovet/empfehlungen

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