Herdenschutzhunde brauchen die Herde, nicht die Hütte
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Diese Position der Herdenschutzhundhalterinnen- und halter ist für mich nachvollziehbar“, kommentiert Dr. Kirsten Tackmann die Antwort der Bundesregierung auf ihre Anfrage, bis wann §4 der Tierschutz-Hundeverordnung vom 12.12.2013 so geändert wird, dass der Einsatz von Herdenschutzhunden eine
rechtliche Regelung erfährt.
Dr. Kirsten Tackmann weiter: „Ich fordere die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Ländern, aber vor allem auch mit den Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern rasch Regelungen zu finden, die sowohl einen optimalen Schutz der Herde als auch tiergerechte Haltungsbedingungen für die Herdenschutzhunde ermöglichen. Weidetierhaltende Betriebe müssen und wollen ihre Herden effektiv vor Wolfsübergriffen schützen. Dafür brauchen sie Unterstützung. Finanziell, aber auch rechtlich. Sie dürfen nicht an den Rand der Legalität gedrückt werden. Wolfsschutz ist Herdenschutz, anders wird es nicht gehen. Anders als die Bundesregierung sehe ich hier Handlungsbedarf.“
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