Niedersächsische Vereinbarung
Der Deutsche Tierschutzbund und 22 weitere Institutionen und Interessensverbände haben die Niedersächsische Vereinbarung zur Vermeidung der Schlachtung tragender Rinder unterzeichnet.
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Mit der freiwilligen Vereinbarung sprechen sich die Unterzeichner dafür aus, dass das Schlachten von tragenden Rindern und anderen landwirtschaftlich genutzten Tieren vermieden werden muss - insbesondere ab dem letzten Trächtigkeitsdrittel. Die Schlachtung tragender Tiere ist tierschutzrechtlich bisher grundsätzlich nicht geregelt. Studien zeigen, dass etwa jede zehnte Kuh bei ihrer Schlachtung tragend ist. Die ungeborenen Kälbchen ersticken qualvoll im Mutterleib und werden mit der Gebärmutter als Schlachtabfall entsorgt.
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