Rabenkrähen weiterhin nicht zum Abschuss freigegeben
Der Landwirtschaftsminister des Saarlands, Reinhold Jost, hat die Forderung des Bauernverbandes abgelehnt, Rabenkrähen generell zum Abschuss freizugeben.
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Im Naturschutzrecht gebe es eine Ausnahmeregelung. Diese sehe eine Abschusserlaubnis vor, wenn dadurch „erhebliche land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstige gemeinwirtschaftliche Schäden“ abgewendet werden könnten. Entsprechende Anträge könnten betroffene Landwirte u. a. telefonisch stellen; sie würden vom Landesamt für Umweltschutz rasch und unbürokratisch beschieden.
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