Angriff auf Schafsherde in Schleswig-Holstein: Männlicher Wolf nachgewiesen
Nach dem Angriff auf eine Schafsherde im Kreis Rendsburg-Eckernförde ist jetzt ein Wolf als Verursacher nachgewiesen worden. Wie die genetischen Untersuchungen des Senckenberg-Instituts in Gelnhausen im Auftrag des Ministeriums ergaben, handelt es sich um ein männliches Tier, das aus einem Rudel in Sachsen-Anhalt stammt. Es wurde erstmals nachgewiesen. Dies teilte Landwirtschafts- und Umweltminister Robert Habeck Ende April dem Umwelt- und Agrarausschuss des Landtages in Kiel mit.
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In Folge des Angriffs Mitte April waren insgesamt 20 Schafe und 32 Lämmer gestorben, ein Teil direkt beim Angriff, andere mussten wegen ihrer schweren Verletzungen eingeschläfert werden, weitere starben in den Folgetagen. Das Ministerium veranlasste sofort, dass die Herde auf Teilflächen durch Elektrozäune geschützt wird. „Der Schafhalter wird selbstverständlich eine Entschädigung erhalten. “, sagte Minister Habeck.
Er betonte: „Es bedeutet eine große Herausforderung, dass der Wolf nach Schleswig- Holstein zurückkommt, besonders für die Nutztierhalter. Wir wollen, dass Schafhalter in diesem Land eine Zukunft haben, und wir wollen eine offene Weidelandschaft und Tiere in der Fläche. Daher bedarf es eines angemessenen Schutzes der Herden. Hier sind die Tierhalter gefragt, aber auch das Land leistet Unterstützung.“ Es gebe im Rahmen des Wolfsmanagements bereits ein breites Spektrum an Schutzmaßnahmen und Hilfe – von Beratung über Herdenschutzpakete bis hin zu Entschädigung.
„Vor dem Hintergrund der steigenden Anzahl von Wolfsnachweisen in den letzten Monaten werden wir das Wolfsmanagement zusätzlich stärken. Es wird ab Anfang Mai beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) angesiedelt sein und personell verstärkt. Weiterhin werden wir die ehrenamtlichen Wolfsbetreuer intensiv einbinden“, sagte Habeck. „Sie sind unsere Erste Hilfe, die Tag und Nacht bereit steht.“ Das Ministerium wird mit allen Beteiligten – Schäfer, Jäger, Naturschützer – über weitergehende Maßnahmen beraten.
Am 19. Mai gab es zu dem Thema eine öffentliche Informations- und Diskussionsveranstaltung in Kiel. Wölfe sind streng geschützt und dürfen nicht gejagt werden. Bei konkreter Gefahr sind aber im Einzelfall artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigungen möglich. Die Polizei darf in einer konkreten Gefahrensituation für Menschen selbstverständlich eingreifen. Zur Bejagung des Wolfes betonte Habeck, das der Wolf sich in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinde – „daran wird sich absehbar nichts ändern.“
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