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Nachahmenswert: Die „Wetterauer Erklärung“ hebt Gemeinsamkeiten hervor!

Seit Jahrhunderten haben die Hüteschäfer mit ihren Herden die trockenen und kargen Teile der Wetterauer Landschaft beweidet. So entstanden die blütenreichen Hutungen. Diese Landschaftsteile und ihre Vielfalt der Tier- und Pflanzenarten sind selten geworden und stehen unter besonderem Schutz. Die Hüteund Koppel-Schafhaltung ist daher von großer Bedeutung, wenn es um den Erhalt dieser Lebensräume geht.

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Schäfermeister Ralf Meisezahl und sein Lehrling Benedikt Schwing pflegen mit ihren Schafen u. a. auch die Wetterauer Hutungen.
Schäfermeister Ralf Meisezahl und sein Lehrling Benedikt Schwing pflegen mit ihren Schafen u. a. auch die Wetterauer Hutungen.Ingrid Schick Kommunikation
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Die Hutungen werden auch vom Wild aufgesucht und sind daher für die Jagd bedeutungsvoll. Die Jäger setzen sich als Naturschützer und Landschaftspfleger für eine vielfältige Landschaft und einen ausgewogenen und artenreichen Wildbestand aktiv ein. Der amtliche Naturschutz arbeitet aufgrund seines gesetzlichen Auftrages im Rahmen der Gebietsbetreuung wie z.B. im LIFE-Projekt „Wetterauer Hutungen“, am Erhalt der gefährdeten Landschaften. Die „Wetterauer Hutungen“ lassen sich nur durch gute Zusammenarbeit erhalten, Reibungspunkte, die bei der Arbeit für den Erhalt der Artenvielfalt auf diesen Flächen in der Vergangenheit aufgetreten sind, sollen durch die gemeinsame Arbeit an der „Wetterauer Erklärung“ und ihre Verabschiedung zu einer verbesserten Kommunikation und Kooperation führen.

 

Den Jägern im Projektgebiet ist wichtig, dass

  • die Lebensgrundlagen für das Wild erhalten werden und die Nutzung der Wildbestände möglich ist.
  • die Instandsetzung und Beweidung in bestimmten Revierteilen (Biotopneuanlagen, Wildäcker etc.) oder in den Brut- und Setzzeiten) ausgenommen wird.
  • vermeidbare Störungen, z.B. durch Spaziergänger, Kraftfahrzeuge und Hunde, im Projektgebiet vermieden werden.

 

Den Schäfern im Projektgebiet ist wichtig, dass

  • die im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben ausgeübte Nutzung der angepachteten Flächen als ihre Lebensgrundlage anerkannt wird und es praktikable Triebwege von Fläche zu Fläche gibt.
  • akzeptiert wird, dass Schafbeweidung der einzige Weg zur Erhaltung der Hutungen und der dort lebenden Tier- und Pflanzenarten ist. Den Fachbehörden im Projektgebiet ist wichtig, dass
  • die Jagd und die Schäferei als Partner und Akteure im Ländlichen Raum erhalten und gestärkt werden.
  • die Instandsetzung ehemals wertvoller Flächen und die nachfolgende Beweidung umgesetzt werden kann.
  • erkannt wird, dass die Hutungen und die dort vorkommenden Tiere und Pflanzen auch dem Wild zugute kommen. Dazu wurden folgende Grundsätze erarbeitet:

 

Die Jäger im Projektgebiet

  • akzeptieren aufgrund der naturschutzfachlichen Bedeutung der Hutungen eine eventuelle Störung des Jagdbetriebs oder des Wildes an den Tagen vor, während und nach der Beweidung und z. B. durch Wiederherstellungs- und Pflegemaßnahmen.
  • akzeptieren, dass eine fachlich korrekt durchgeführte und abgestimmte Entbuschung und Beweidung auf den Projektflächen die Voraussetzung zur Erhaltung von geschützten Lebensräumen ist und damit auch im Interesse der Hegepflicht der Jäger liegt.

 

Die Schäfer im Projektgebiet

  • beachten die Grundsätze naturschutz- und fachgerechter Tierhaltung und Beweidung (u.a. zeitnaher Abbau nicht benötigter Weidezäune, die Wildwechsel behindern und zur Gefahr für Wildtiere werden können, und die Vermeidung der Überbeweidung.

 

Die Fachbehörden

  • verpflichten sich, Maßnahmen nur umzusetzen, wenn die nachhaltige Nutzung, bzw. Pflege der Flächen sichergestellt ist.
  • sorgen durch vorurteilsfreie, offene Kommunikation und Moderation für einen zukünftig verbesserten Dialog. Sie sind Ansprechpartner in Konfliktfällen.

 

Jäger, Schäfer und Fachbehörden im Projektgebiet

  • verstehen sich als Partner mit ähnlichen Anliegen. Zwischen den Zielen der jagdlichen Hege und der Pflege und Beweidung geschützter Biotope bestehen viele Gemeinsamkeiten.
  • beachten die gesetzlichen Grundlagen und setzen diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten vor Ort um.
  • vermeiden Konflikte durch einen kontinuierlichen und sachlichen Dialog sowie gegenseitige Rücksichtnahme.
  • informieren sich gegenseitig über zeitliche Schwerpunkte ihrer Tätigkeiten und nehmen dann besondere Rücksicht aufeinander.
  • arbeiten gemeinsam für den Schutz der ihnen anvertrauten Tiere vor freilaufenden Hunden. Sie fordern daher eine Anleinpflicht für Hunde während der Setz- und Brutzeiten und darüber hinaus im Umfeld von Schafweiden und besonders sensiblen Lebensräumen.
  • arbeiten gemeinsam an einer stärkeren öffentlichen Wahrnehmung ihrer Arbeit, damit die positiven Auswirkungen von Jagd und Schäferei besser erkannt werden.
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