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Schleswig-Holstein: Verhaltensauffälliger Wolf darf geschossen werden

Ein Wolf hatte am 21. Februar eine Schafsherde bei Mölln angegriffen. Das Tier hatte sich zwar gegenüber Menschen nicht aggressiv gezeigt, es dauerte aber etwa 50 Minuten, um den Wolf aus der Schafherde zu vertreiben. An der Vergrämungsaktion waren bis zu sieben Personen beteiligt. Vier Schafe waren verletzt worden, zwei davon starben.
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In Schleswig-
Holstein liefen in kurzer Zeit
zwei Wölfe in Fotofallen.
In Schleswig- Holstein liefen in kurzer Zeit zwei Wölfe in Fotofallen.melur.landsh.de
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Nun gibt es neue Erkenntnisse: Demnach wurde höchstwahrscheinlich dieser Wolf bereits zuvor in Mecklenburg- Vorpommern beobachtet. Auch hier zeigte sich der Wolf auffällig vertraut: Am 19. Februar wurde das Tier in der Gemeinde Vellahn beobachtet. Einen Tag später hielt der Wolf sich morgens zwei Stunden im Ort Rodenwalde auf. Hier lief er im Dorf umher und zeigte keine Scheu vor Menschen. Unter anderem versuchte er, auf einen Hof zu gelangen, auf dem sich eine läufige Haushündin aufhielt. Am gleichen Tage wurde das Tier erneut gesichtet, diesmal in der Ortschaft Granzin, wo es sich aus geringer Distanz fotografieren ließ. Diese Beobachtungen bestätigen die Entscheidung, eine Genehmigung zum Beschuss mit Gummigeschossen sowie – vorsorglich – zum Abschuss des Tieres zu erteilen. Es wurde eine Einzelfallgenehmigung, die nur für den zuständigen Wolfsbetreuer gilt, erteilt. Sie darf nur unter engen Voraussetzungen zur Abwehr von Gefahren für Menschen in ähnlich gelagerten Fällen genutzt werden. Hauptziel bleibt, das Tier bei erneuten Vorfälle wirksam vertreiben zu können.
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