Schleswig-Holstein: Verhaltensauffälliger Wolf darf geschossen werden
Ein Wolf hatte
am 21. Februar
eine Schafsherde
bei Mölln
angegriffen. Das
Tier hatte sich
zwar gegenüber
Menschen nicht
aggressiv gezeigt,
es dauerte
aber etwa 50
Minuten, um
den Wolf aus der Schafherde
zu vertreiben. An der Vergrämungsaktion
waren bis
zu sieben Personen beteiligt.
Vier Schafe waren verletzt
worden, zwei davon starben.
- Veröffentlicht am
Nun gibt es neue Erkenntnisse:
Demnach wurde
höchstwahrscheinlich dieser
Wolf bereits zuvor in Mecklenburg-
Vorpommern beobachtet.
Auch hier zeigte sich
der Wolf auffällig vertraut:
Am 19. Februar wurde
das Tier in der Gemeinde
Vellahn beobachtet. Einen
Tag später hielt der Wolf sich
morgens zwei Stunden im
Ort Rodenwalde auf. Hier
lief er im Dorf umher und
zeigte keine Scheu vor Menschen.
Unter anderem versuchte
er, auf einen Hof zu
gelangen, auf dem sich eine
läufige Haushündin aufhielt.
Am gleichen Tage wurde das
Tier erneut gesichtet, diesmal
in der Ortschaft Granzin, wo
es sich aus geringer Distanz
fotografieren ließ.
Diese Beobachtungen bestätigen
die Entscheidung,
eine Genehmigung zum Beschuss
mit Gummigeschossen
sowie – vorsorglich –
zum Abschuss des Tieres zu
erteilen. Es wurde eine Einzelfallgenehmigung,
die nur
für den zuständigen Wolfsbetreuer
gilt, erteilt. Sie darf
nur unter engen Voraussetzungen
zur Abwehr von Gefahren
für Menschen in ähnlich
gelagerten Fällen genutzt
werden. Hauptziel bleibt, das
Tier bei erneuten Vorfälle
wirksam vertreiben zu können.
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