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Berufskrankheit: Hautkrebs durch Sonnenstrahlung

Bestimmte Formen des weißen Hautkrebses, die durch Sonnenstrahlung verursacht werden, können seit dem 1. Januar als Berufskrankheit anerkannt werden.
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Anerkennungsfähig sind nach der geänderten Berufskrankheitenverordnung (BKVO)  die so genannten Plattenepithelkarzinome und ihre Vorstufen,  die aktinischen Keratosen  und das Bowenkarzinom. Dagegen werden das Basalzellkarzinom und der schwarze Hautkrebs (malignes Melanom) nicht als Berufskrankheit anerkannt. Potenziell betroffen von dieser neuen Regelung sind Menschen, die häufig im Freien arbeiten. Dazu zählen Landwirte und Gärtner. Ihr Risiko, an Hautkrebs zu erkranken, ist höher als das der übrigen Bevölkerung. Die neue Berufskrankheit stellt die zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen vor eine besondere Herausforderung, da die Betroffenen dem Sonnenlicht nicht nur während ihrer Arbeit, sondern auch in ihrer Freizeit ausgesetzt sind. Daher kann es im Einzelfall schwierig sein, berufliche Krankheitsursachen von anderen zu unterscheiden. Wichtig bleibt somit eine Stärkung der Prävention. Zum Schutz der Beschäftigten müssen gemeinsam mit den Arbeitgebern wirksame Lösungen zum Sonnenschutz entwickelt werden. Dies kann zum Beispiel durch Arbeitszeitverlagerungen erreicht werden oder auch durch das konsequente Tragen von geeigneter Kleidung.
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