Berufskrankheit: Hautkrebs durch Sonnenstrahlung
Bestimmte Formen des
weißen Hautkrebses, die
durch Sonnenstrahlung verursacht
werden, können seit
dem 1. Januar als Berufskrankheit
anerkannt werden.
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Anerkennungsfähig sind
nach der geänderten Berufskrankheitenverordnung
(BKVO)
die so genannten Plattenepithelkarzinome
und ihre
Vorstufen,
die aktinischen Keratosen
und das Bowenkarzinom.
Dagegen werden das Basalzellkarzinom
und der
schwarze Hautkrebs (malignes
Melanom) nicht als Berufskrankheit
anerkannt.
Potenziell betroffen von
dieser neuen Regelung sind
Menschen, die häufig im
Freien arbeiten. Dazu zählen
Landwirte und Gärtner. Ihr
Risiko, an Hautkrebs zu
erkranken, ist höher
als das der übrigen
Bevölkerung.
Die neue Berufskrankheit
stellt die
zuständigen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
vor eine besondere
Herausforderung,
da die Betroffenen
dem
Sonnenlicht
nicht
nur während ihrer
Arbeit, sondern auch in
ihrer Freizeit ausgesetzt sind.
Daher kann es im Einzelfall
schwierig sein, berufliche
Krankheitsursachen von anderen
zu unterscheiden.
Wichtig bleibt somit eine
Stärkung der Prävention.
Zum Schutz der Beschäftigten
müssen gemeinsam mit
den Arbeitgebern wirksame
Lösungen zum Sonnenschutz
entwickelt werden. Dies
kann zum Beispiel durch Arbeitszeitverlagerungen
erreicht
werden oder auch
durch das konsequente Tragen
von geeigneter
Kleidung.
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