Appell: Möglichst keine trächtigen Tiere schlachten
Wissenschaftliche Erkenntnisse aus jüngerer Zeit weisen darauf hin, dass Schlachtungen trächtiger Kühe in Deutschland und in der EU in mehr als nur einzelnen Fällen vorkommen.
Jede einzelne Schlachtung einer hochträchtigen Kuh stellt ein Tierschutzproblem dar. Feten empfinden zumindest ab dem letzten Drittel ihrer Entwicklung bei der Schlachtung des Muttertieres Schmerzen und Leiden bis zu ihrem eigenen Tod infolge von Sauerstoffmangel.
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Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sieht deshalb Handlungsbedarf, um das Schlachten hochträchtiger Kühe im letzten Drittel der Trächtigkeit so weit wie möglich zu verhindern.
„Wir dürfen das Schlachten oder Töten dieser Tiere nur in nicht vermeidbaren Ausnahmesituationen dulden, z. B. im Rahmen von Notschlachtungen oder Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen“, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Maria Flachsbarth.
Sie sagte weiter: „Wir sind deshalb bereits in Brüssel aktiv geworden und werden auch weiterhin bei der Kommission einfordern, sich der Lösung des Problems anzunehmen.“ „Zusätzlich planen wir ein entsprechendes Forschungsprojekt zu beauftragen, um die Ursachen des Schlachtens trächtiger Tiere in Deutschland herauszufinden“, erläuterte Flachsbarth.
Neben dem weiteren Fortgang der auf EU-Ebene angestoßenen Maßnahmen prüft das BMEL derzeit, inwieweit es Spielraum für nationale Vorschriften gibt, die Abgabe hochträchtiger Tiere zum Zwecke der Schlachtung oder deren Transport zu beschränken.
bmel
„Wir dürfen das Schlachten oder Töten dieser Tiere nur in nicht vermeidbaren Ausnahmesituationen dulden, z. B. im Rahmen von Notschlachtungen oder Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen“, betonte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeslandwirtschaftsministerium, Maria Flachsbarth.
Sie sagte weiter: „Wir sind deshalb bereits in Brüssel aktiv geworden und werden auch weiterhin bei der Kommission einfordern, sich der Lösung des Problems anzunehmen.“ „Zusätzlich planen wir ein entsprechendes Forschungsprojekt zu beauftragen, um die Ursachen des Schlachtens trächtiger Tiere in Deutschland herauszufinden“, erläuterte Flachsbarth.
Neben dem weiteren Fortgang der auf EU-Ebene angestoßenen Maßnahmen prüft das BMEL derzeit, inwieweit es Spielraum für nationale Vorschriften gibt, die Abgabe hochträchtiger Tiere zum Zwecke der Schlachtung oder deren Transport zu beschränken.
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