Gemeinsame Agrarpolilitik (GAP ) 2014 bis 2020: Anhörung zum Entwurf der Direktzahlungen-Durchführungs-Verordnung
Bei der Gemeinsamen Europäischen Agrarpolitik geht es auf die Zielgerade. Seit Mitte August liegt die Direktzahlungen-Durchführungsverordnung zur Regelung grundsätzlicher Fragen der nationalen Umsetzung der GAP im Entwurf vor.
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Am 26. August lud das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu einer Verbändeanhörung ein, um den VerordnungsentVDLwurf gemeinsam mit den betroffenen Verbänden zu erörtern. Es waren erstaunlich wenige Verbände vertreten.
Doch getreu dem Motto: „Es wird bis zum Schluss gekämpft!“ nahm u.a. der VDL-Vorsitzende Peter Reuter an der Anhörung teil. Dabei konnte auf die Zuarbeit der VDL-Mitgliedsverbände und der Abteilung Sonderzahler Berufsschäfer zurückgegriffen werden, die den Verordnungsentwurf zuvor von der VDL zur Prüfung erhalten hatten.
Neben vielen Einzelthemen sprach sich das BMEL dafür aus, dass auch Deiche und Flussauen, bislang beweidete Militärflächen (A-Flächen) und durch Beweidung gepflegte Flächen zu Freizeit- und Erholungszwecken zu den zahlungsanspruchsberechtigten Flächen zählen sollen. Diese müssen nach EU-Recht hauptsächlich landwirtschaftlich genutzt werden. Die unklare Formulierung im Verordnungsentwurf war von einigen VDL-Mitgliedsverbänden in der Zuarbeit kritisiert worden.
Bei Solarflächen waren das BMEL und – nach Auskunft des BMEL – auch die Landesregierungen leider nicht bereit, diese aufzunehmen, weil sie nicht überwiegend der landwirtschaftlichen Produktion dienen. Derzeit wird geprüft, ob diese Flächen dennoch zur Berechnung des Besatzdichtefaktors für II.-Säule-Maßnahmen genutzt werden können.
Auf Wunsch des BDZ konnte erreicht werden, dass überall dort, wo sich der Verordnungstext auf Schafe bezieht, die Formulierung geändert wird, dass „Schafe und/oder Ziegen“ aufgeführt werden. Mischbetriebe sind so berücksichtigt.
Erfreulich ist u.a. die in § 31 „Flächen mit Zwischenfrucht- anbau oder Gründecke“ vorgenommene Zulassung zur Beweidung mit Schafen – ergänzt um Ziegen –, da sich hier eine Monopolstellung ergibt.
Hingewiesen sei darauf, dass das BMEL in Brüssel vorstellig werden wird, um Brachflächen bis zum Zeitpunkt der Einsaat beweidungsfähig zu machen. Das EU-Recht untersagt bisher eine landwirtschaftliche Nutzung (als was die Beweidung angesehen wird) für diesen Zeitraum. Das BMEL teilt nicht die Auffassung, dass Beweidung der Entsorgung durch Mulchen etc. gleichzusetzen ist. Deshalb wird diese von VDL-Seite gewünschte Formulierung derzeit noch nicht aufgenommen. Dennoch wird man versuchen, bei zukünftigen Gesprächen mit der EU-Kommission eine Änderung zu erreichen. Da das Mulchen zulässig ist, sollte der Aufwuchs auch durch Schafherden „entsorgt“ werden können, so die VDL-Argumentation. Das BMEL empfahl, direkt in Brüssel bei der EU-Kommission vorstellig zu werden.
Das BMEL wies darauf hin, dass der Rechtstext rasch zum Abschluss gebracht werden soll (am 10. Oktober im Bundesrat).
VDL
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