Gegen illegalen Welpenhandel
Am 1. August treten in
Deutschland neue Regelungen
zum Tierschutz in Kraft.
„Der Schutz von Tieren ist
mir ein besonderes persönliches
Anliegen.
- Veröffentlicht am
Jeder, der
mit Tieren handelt, arbeitet
oder sie zu Hause hält, muss
ihnen mit Respekt und
Rücksicht auf ihre besonderen
Bedürfnisse begegnen“,
so Bundeslandwirtschaftsminister
Christian Schmidt.
„Mit den neuen Regelungen
haben wir vor allem die
Kontrollbehörden besser
ausgerüstet, skrupellosen
illegalen Welpenhändlern
ihr Handwerk zu legen.“
Die Einfuhr von Wirbeltieren
– ausgenommen
Nutztiere –, die in Deutschland
verkauft und weiter
vermittelt werden sollen,
muss ab August 2014 von
der zuständigen Länderbehörde
erlaubt werden.
Die verantwortlichen
Personen müssen die erforderliche
Sachkunde und
Zuverlässigkeit nachweisen.
Die Tiere sollen, bis sie
vermittelt werden, beim
Transport und in der Haltung
so wenig Stress wie
möglich ausgesetzt sein.
Diese Regelung betrifft
nicht allein den gewerbsmäßigen
Handel mit Tieren,
sondern auch das Mitbringen
einzelner Tiere, die in
Deutschland gegen Entgelt
an neue Besitzer weitervermittelt
werden sollen.
BMEL
BMEL
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