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Gegen illegalen Welpenhandel

Am 1. August treten in Deutschland neue Regelungen zum Tierschutz in Kraft. „Der Schutz von Tieren ist mir ein besonderes persönliches Anliegen.
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Jeder, der mit Tieren handelt, arbeitet oder sie zu Hause hält, muss ihnen mit Respekt und Rücksicht auf ihre besonderen Bedürfnisse begegnen“, so Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. „Mit den neuen Regelungen haben wir vor allem die Kontrollbehörden besser ausgerüstet, skrupellosen illegalen Welpenhändlern ihr Handwerk zu legen.“ Die Einfuhr von Wirbeltieren – ausgenommen Nutztiere –, die in Deutschland verkauft und weiter vermittelt werden sollen, muss ab August 2014 von der zuständigen Länderbehörde erlaubt werden. Die verantwortlichen Personen müssen die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit nachweisen. Die Tiere sollen, bis sie vermittelt werden, beim Transport und in der Haltung so wenig Stress wie möglich ausgesetzt sein. Diese Regelung betrifft nicht allein den gewerbsmäßigen Handel mit Tieren, sondern auch das Mitbringen einzelner Tiere, die in Deutschland gegen Entgelt an neue Besitzer weitervermittelt werden sollen.
BMEL
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