Berufsgenossenschaftsbesbeiträge: Die neuen Beiträge belasten die Schafhaltung erheblich
Seit Anfang April 2014 treffen die neuen Bescheide für die Berufsgenossenschaftsbeiträge in den landwirtschaftlichen Betrieben ein. Wie wiederholt mitgeteilt, wurden zum einen die regionalen Träger in einem Bundesträger Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) zusammengefasst. Zum anderen wurde ein neues Berechnungssystem ermittelt.
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Die VDL hat sich mit einer speziellen Arbeitsgruppe aus Vertretern der VDL- und BDZ-Mitgliedsverbände sehr frühzeitig in die Diskussion und fachliche Zuarbeit für Prof. Dr. Bartz einbringen können. Damit konnte die VDL gemeinsam mit dem BDZ sicherstellen, dass eine Unterteilung in die Produktionsverfahren für Schafe und Ziegen in „Milch“ und „Fleisch“ erfolgte und insbesondere bei der Festlegung der Arbeitszeiten in diesen beiden Produktionsverfahren Zahlen einflossen, die der Praxis entsprechen. Damit war sichergestellt, dass hier keine Arbeitszeitbedarfszahlen der Berechnung zugrunde gelegt wurden, die jenseits der Praxis liegen.
Darüber hinaus konnte über die VDL-/BDZ-Arbeitsgruppe darauf hingewirkt werden, dass bei der weiteren Berechnungsgröße, dem Grünland, ein Teil dieser Fläche als „extensiv durch Schafhaltung bewirtschaftete Flächen“ hinzugewonnen werden konnte. Es handelt sich hierbei um
„Almen, Alpen, Hutungen, nicht umzäunte oder mobil umzäunte Schaf- und Ziegenweiden, Deich- und Hallignutzungen“.
Diese sind ebenfalls mit einem geringen Arbeitszeitbedarf versehen. Dennoch ist festzustellen, dass bei den meisten schafhaltenden Betrieben die Beiträge zum Teil deutlich ansteigen werden.
Begründet liegt dies zum einen in der Tatsache, dass seitens des Bundes 25 Mio. Euro weniger Unterstützung zur Verfügung stehen, 50 Mio. Euro höhere Aufwendungen angefallen sind, um verunfallte Personen entsprechend zu behandeln und darüber hinaus leider nicht mehr der Solidargedanke der gesamten Landwirtschaftsbranche angewandt wird. Nunmehr gibt es entsprechende Risikogruppen, die die Finanzierung für ihren Bereich aufbringen müssen. Schafe und Ziegen zählen zur Risikogruppe „Sonstige Tierhaltung“.
Seit Beginn der Diskussion beklagt die VDL, dass der Solidargedanke leider nicht von der gesamten Landwirtschaft mitgetragen wird. Gleichwohl ist es der VDL gelungen, durch die Einflussnahme auf die Arbeitszeitfestlegungen bei den verschiedenen Produktionsverfahren und die Hinzuziehung von weiteren Flächen als extensiv bewirtschaftete Grünlandflächen Schlimmeres zu verhindern.
In den nächsten Wochen wird daher über die Mitgliedsverbände zu erfassen sein, wie hoch die Belastungen für die Betriebe sind, um dies gegenüber dem Bundesträger und den dort Verantwortlichen deutlich zu vermitteln.
Auf der Homepage des Bundesträgers SVLFG unter
https://www.svlfg.de/50-vmb/vmb02_neu/index.html können Sie weitere Informationen zu diesem Thema nachlesen.
VDL
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