Gemeinsame Agrarpolitik: Die Ergebnisse aus der Sonderagrarministerkonferenz
Keine Teilkopplung in der I. Säule! Verschiebung von 4,5 % aus der I. in die II. Säule = zweckgebundene Mittel, die für eine nachhaltige Landwirtschaft, insbesondere für Grünlandstandorte, für Raufutterfresser etc. einzusetzen sind! Beweidung von Greeningflächen!
- Veröffentlicht am
Aus der Sonderagrarministerkonferenz (AMK) vom 4. November in München, bei der das VDL-Vorstandsmitglied Peter Reuter erneut mit dem Bayerischen Bauernverband für die Interessen der Schafhalter warb, lassen sich folgende erste Ergebnisse mitteilen:
Beschluss zur Umsetzung der GAP-Reform
Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder nehmen den Bericht des Bundes zu den Entscheidungen auf EU-Ebene zur Reform der GAP zur Kenntnis. Der enge Zeitplan erfordert für die nationale Umsetzung der GAP-Reform Vereinbarungen zur künftigen nationalen Ausgestaltung der GAP, um insbesondere Landwirten zu geben und den unmittelbar bevorstehenden Gesetzgebungsprozess in Deutschland vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund und unter Bezugnahme auf die bisherigen Beschlüsse von Suhl bis Berchtesgaden beschließen die Ministerinnen, Minister und Senatoren für die Umsetzung der Reform der GAP für die I. und II. Säule als Grundlage für das weitere Rechtsetzungsverfahren in Deutschland Folgendes:
Beschluss zur Umsetzung der GAP-Reform
Die Ministerinnen, Minister und Senatoren der Agrarressorts der Länder nehmen den Bericht des Bundes zu den Entscheidungen auf EU-Ebene zur Reform der GAP zur Kenntnis. Der enge Zeitplan erfordert für die nationale Umsetzung der GAP-Reform Vereinbarungen zur künftigen nationalen Ausgestaltung der GAP, um insbesondere Landwirten zu geben und den unmittelbar bevorstehenden Gesetzgebungsprozess in Deutschland vorzubereiten. Vor diesem Hintergrund und unter Bezugnahme auf die bisherigen Beschlüsse von Suhl bis Berchtesgaden beschließen die Ministerinnen, Minister und Senatoren für die Umsetzung der Reform der GAP für die I. und II. Säule als Grundlage für das weitere Rechtsetzungsverfahren in Deutschland Folgendes:
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.