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Gemeinsame Argrarpolitik der EU: Moderate Umschichtung in die II. Säule beschlossen

Die Bundesländer haben sich auf eine Umschichtung von Mitteln aus der I. in die II. Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verständigt.
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Dunkle Wolken ade! Es gibt noch Gestaltungsspielraum für eine Schaf-freundliche Agrarförderung
Dunkle Wolken ade! Es gibt noch Gestaltungsspielraum für eine Schaf-freundliche AgrarförderungDierichs
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Nach dem Beschluss der Sonderagrarministerkonferenz werden die Direktzahlungen ab 2015 um 4,5 % gekürzt und in die Zweite Säule transferiert. Dort sollen die Mittel zweckgebunden für Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Landwirtschaft eingesetzt werden. Die Gelder sollen in den jeweiligen Bundesländern verbleiben. Geeinigt haben sich die Ressortchefs außerdem auf einen bundeseinheitlichen Zuschlag für die ersten Hektare. Der soll ab 2014 gezahlt werden und für die ersten 30 ha eines Betriebes jeweils 50 Euro und für weitere 16 ha jeweils 30 Euro betragen. Damit werden 6,9 % des nationalen Direktzahlungsvolumens auf die ersten Hektare umverteilt. Einen Kompromiss erzielten die Minister auch in der strittigen Verteilung der Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) zwischen den Ländern. In der neuen Förderperiode soll zunächst der geltende Verteilungsschlüssel beibehalten werden. Zusätzlich wurde festgelegt, dass jedes Land rechnerisch mindestens 50 Euro/ha landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) erhält. Dieser Betrag soll von den Ländern aufgebracht werden, die bislang überdurchschnittlich hohe Fördersätze haben. Einig sind sich die Minister in ihrer Forderung gegenüber dem Bund, die Bundesmittel für die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) um 200 Mio. Euro im Jahr aufzustocken. Weitgehend unstrittig war die Einführung einer bundeseinheitlichen Basisprämie, die in drei gleichen Schritten ab 2017 bis 2019 erreicht werden soll. Die deutschlandweit einheitliche Greeningprämie von 30 % der Direktzahlungen soll bereits ab 2015 kommen. Neben der von Bayern verlangten und vom Bund vorgeschlagenen Raufutterfresserprämie wird auch die extra Grünlandprämie in der Ersten Säule nicht kommen. Für Betriebe mit einer Fördersumme bis 1250 Euro soll eine Kleinerzeugerregelung zur Anwendung kommen. Beim Greening soll sichergestellt werden, dass auf ökologischen Vorrangflächen produktive Flächennutzungen „mit wirkungsvollen Beiträgen zu Umwelt-, Natur- und Klimaschutz“ möglich bleiben. Zudem müssten Aufwüchse genutzt werden dürfen. Die Bundesregierung wird nun kurzfristig einen Gesetzentwurf vorlegen.
AgE
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