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Klage gegen die Tierkennzeichnung der EU: Schäfer verlangen Wiederaufnahme des Verfahrens

Weil EU-Kommision und Rat die EU-Richter falsch informierten, wurde die Wiederaufnahme der mündlichen Verhandlung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantragt.
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wir uns erneut beim EuGH in Luxemburg zur Wiederauf-
nahme des Ohrmarkenprozesses?
inzwiSehen wir uns erneut beim EuGH in Luxemburg zur Wiederauf- nahme des Ohrmarkenprozesses?Dierichs
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Die deutschen Berufsschäfer haben eine neue mündliche Verhandlung im so genannten Ohrmarkenprozess beantragt, um nach den für sie negativen Schlussanträgen der Generalstaatsanwaltschaft beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) doch noch erfolgreich mit ihrer Klage zu sein. Nach Ansicht des Rechtsanwaltes Dr. Michael Winkelmüller, der die Schäfer im Rechtsstreit gegen die EU-Vorschriften zur Tierkennzeichnung bei Schafen und Ziegen vertritt, decken sich die Inhalte des Entwurfs für das neue Tierkennzeichnungsrecht nicht mit den Aussagen von EU-Kommission und Europäischem Rat bei der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH im Frühjahr dieses Jahres. Das Verfahren soll neu aufgerollt werden, da die EU-Kommission die Luxemburger Richter nach Meinung der Schäfer und ihres Rechtsanwaltes unzureichend bzw. falsch informiert hat. Während der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH, wie auch vorher in den schriftlichen Einlassungen, hätten die Vertreter der EU-Kommission und des Europäischen Rates – auf nachdrückliches Fragen der Richter – behauptet, in Zukunft beispielsweise auch für Schweine die elektronische und individuelle Kennzeichnung vorzuschreiben. Die Benachteiligung von Schafen und Ziegen sei also nur vorübergehend und damit zulässig. Es gäbe zwar noch keine Rechtsvorschrift dazu, aber es sei erklärter politischer Wille, dies einzuführen, zitierte Dr. Winkelmüller die EU-Kommission. Im aktuellen Entwurf des neuen Tiergesundheitsgesetzes, der vor kurzem bekannt wurde, stehe jedoch eindeutig, dass bei Schweinen das System der Bestandskennzeichnung bleiben soll. Und für Schafe und Ziegen sei nach wie vor die individuelle Identifizierung und Kennzeichnung vorgesehen, allerdings offenbar nicht mehr notwendigerweise die elektronische Kennzeichnung. Der Rechtsbeistand der Schäfer kritisiert nun zum einen die Falschinformation und weist zum anderen darauf hin, das die EU-Kommission selbst einschätzt, dass eine elektronische und eine individuelle Kennzeichnung nicht erforderlich sei, um Tierseuchen effektiv zu bekämpfen. Rechtanwalt Winkelmüller führt dazu weiter aus, Rat und Kommission der Europäischen Union hätten behauptet, die elektronische Einzeltierkennzeichnung sei nach anfänglichen Schwierigkeiten inzwischen anwendungsreif und funktioniere in der Praxis gut. Nun halte die EU-Kommission die elektronische Kennzeichnung nicht mehr für obligatorisch und benenne diese Schwierigkeiten in der Rechtsfolgeabschätzung, die dem Kommissionsvorschlag zum Tiergesundheitsgesetz zugrunde liege. Der Bundesverband der Berufsschäfer (BVBS) hofft nun auf eine Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung, „damit dem Gericht zur Urteilsfindung auch alle notwendigen Informationen zur Verfügung stehen“. Dabei wissen die Berufsschäfer, dass einem solchen Antrag nur äußerst selten stattgegeben wird. Anders sei aber eine Rechtsfindung kaum möglich, so der BVBS. Den Vorschlag von RA Dr. Winkelmüller, einen Antrag auf Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung beim EuGH einzureichen, hat der VDL-Vorstand beraten und der Versendung des Antrags zugestimmt, auch vor dem Hintergrund, dass durch diese Maßnahme keine zusätzlichen Kosten entstehen; wenngleich sich die Erfolgsaussichten in Grenzen halten, u. a. weil es sich hierbei um ein äußerst seltenes Prozedere handelt. AgE/VDL
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